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Weltbester Schallschutz – Fehlanzeige

Demo vor dem Landtag gegen eine dritte Startbahn am BER am 14.1.2015 © Seema Mehta/Fraktion Foto: Seema Mehta/Fraktion
Demo vor dem Landtag gegen eine dritte Startbahn am BER am 14.1.2015

Grüne fordern klare Vollzugshinweise an Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg

Während die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) seit Jahren die Mär vom weltbesten Schallschutz am künftigen Hauptstadtflughafen BER verkündet, sind viele der fluglärmbetroffenen BER-Anrainer bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms seit Jahren mit erheblichen Widerständen durch die zuständige FBB konfrontiert.“ Das habe die Anhörung im BER-Sonderausschuss ergeben. „Wirksamen Schallschutz in ihren Häusern und Wohnungen erhalten die Anrainer oft nur nach langwierigen und technisch anspruchsvollen Auseinandersetzungen mit der FBB.“

Nach der Anhörung Fluglärmbetroffener im Sonderausschuss BER zeichnen sich nun Verbesserungen für die Flughafenanlieger ab.

Nachdem im SBER von Rot-Rot noch ein zahnloser Antrag an das Plenum beschlossen worden war, führten Verhandlungen zwischen den Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU zu deutlichen Verbesserungen der ursprünglichen Vorlage.

Erstmals fordert nun auch Rot-Rot Vollzugshinweise des MIL an die FBB. Sie fordern mit uns die Anerkennung von Schreiben der Bauämter durch die FBB als ausreichende Belege für den Schutz von Wohnräumen und eine Abkehr der Mindestgröße für Wohnküchen.

Trotz dieser Fortschritte bleibt die Ausgestaltung einiger Regelungen unbefriedigend. Zu nennen sind hier die nach wie vor unzureichende Anerkennung und Finanzierung von Maßnahmen der Außendämmung statt der von der FBB priorisieren Innendämmung und die grundsätzliche Anerkennung aller Küchen als Aufenthaltsräume.

Was in der Vorlage der Regierungskoalition völlig fehlt, ist die Forderung an die FBB, die 30 Prozent Kappungsgrenze nicht als Regelfall, sondern als Ausnahme zu verstehen. Derzeit entschädigt die Flughafengesellschaft maximal 30 Prozent des schallschutztechnischen Verkehrswertes von Gebäuden. Werden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz eines Gebäudes aber teurer, müssen das die Eigentümer selber zahlen. Der Planfeststellungsbeschluss sieht diese Regelung nur als Ausnahme für besonders aufwändige Sanierungen vor. Diese Ausnahme ist aber jetzt die Regel.

Daher haben wir Grüne einen weitergehenden Änderungsantrag gestellt.

„Der künftige Flughafen BER liegt mitten in dichtem Siedlungsgebiet. Da müsste es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Bauherr – die öffentliche Hand – die Anwohnerinnen und Anwohner beim Schallschutz optimal unterstützt“, sagte der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL.

In dem Antrag der Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, Vollzugshinweise zur Umsetzung des Schallschutzprogramms zu erlassen, an denen sich die FBB zu orientieren hat. Sie umfassen auch die von Rot-Rot geforderten Maßnahmen welche jedoch teilweise erweitert werden und enthalten zwei neue Punkte (Kappungsgrenze und Beauftragung unabhängiger Fachfirmen mit der Planung durch Anwohner). Danach sollen/soll:

  • im Tagschutzgebiet alle Räume als schützenswert anerkannt werden, die zum Wohnen, Schlafen und Arbeiten dienen und genutzt werden. Ermessensspielräume sind zugunsten der Betroffenen auszulegen;
  • Küchen unabhängig von ihrer Größe als Wohnräume betrachtet und nachweislich genutzte Wintergärten als schützenswert anerkannt werden;
  • grundsätzlich die Außendämmung der Innendämmung vorgezogen werden, da sie zu keiner Wohnraumverkleinerung führt und bauphysikalische Vorteile aufweist;
  • Baugenehmigungen oder gleichwertige Schreiben der Bauaufsichtsbehörde ohne weitere Prüfung als Nachweise erkannt werden;
  • bei fehlender Baugenehmigung von der Legalität der Räume ausgegangen werden, wenn diese zu einem früheren Zeitpunkt dem Bauordnungsrecht entsprachen;
  • Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit gegeben wird, von der FBB unabhängige Ingenieure und Architekten zu beauftragen;
  • die derzeit bestehende Möglichkeit, auf bauliche Umsetzung des Schallschutzes zu verzichten, wenn die Schallschutzkosten 30 Prozent des Verkehrswerts des Gebäudes übersteigt, nur noch bei Gebäuden zum Tragen kommen, bei denen aufgrund der schlechten Bausubstanz Schallschutzfenster zu keiner wesentlichen Verbesserung der Lärmsituation führen;
  • den Eigentümerinnen und Eigentümer auf Kosten der FBB GmbH die Möglichkeit geben werden, unabhängige Ingenieure oder Architekten mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen.

Von den im Rahmen des seit Jahren laufenden Schallschutzprogramms zu schützenden 14.250 Wohneinheiten im Tagschutzgebiet waren laut aktuellem Schallschutzbericht der FBB Ende März 2017 erst 118 baulich umgesetzt. In 5167 Fällen wurden von der FBB Entschädigungszahlungen geleistet. „Das lässt vermuten, dass im Großteil der Fälle Häuser gar nicht mehr mit Schallschutz ausgestattet, sondern die Eigentümer nur noch ausgezahlt werden. Ein Verfahren, das als Ausnahme gedacht war, ist längst die Regel. Doch Mieterinnen und Mieter solcher Häuser stehen dann ohne Schallschutz da.“

>> Änderungsantrag „Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern“ (pdf-Datei)

>> Änderungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE (pdf-Datei)

>> Antrag: Schlichtungsstelle Schallschutz BER (pdf-Datei)