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Landesregierung muss Nachtflugverbot notfalls im Alleingang durchsetzen – Fraktion begrüßt Verzicht auf Nutzung der Südbahn ohne Lärmschutz

Zwei Tage vor dem Jahrestag, an dem das Volksbegehren für ein konsequentes Nachtflugverbot vom Landtag angenommen wurde, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag für die kommende Plenarsitzung vorgestellt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, endlich Ernst zu machen und dem Anliegen des Volksbegehrens, dem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, zum Durchbruch zu verhelfen.

„Die Landesregierung muss auf der Planungskonferenz von Brandenburg und Berlin im März, auf der die abschließenden Verhandlungen zum Volksbegehren stattfinden sollen, eine klare Haltung pro Nachtflugverbot einnehmen“, sagte CHRISTOPH SCHULZE. „Sollte dort keine Einigung über ein Nachtflugverbot erzielt werden, ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, endlich eigene Brandenburger Wege zu beschreiten. Für diesen Fall wollen wir die Landesregierung verpflichten, das Nachtflugverbot noch in dieser Legislaturperiode im Alleingang durchzusetzen.“ Der Abgeordnete verwies darauf, dass zwei Rechtsgutachten dieses Vorgehen als gangbaren Weg aufgezeigt haben.

Hintergrund: Der Landtag hatte am 27.2.2013 mit den Stimmen von Opposition und Regierungskoalition dem Volksbegehren zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am BER zugestimmt und damit die Landesregierung in die Pflicht genommen, das Nachtflugverbot durchzusetzen. Die einjährigen Bemühungen der Landesregierung haben seither aber zu keinerlei Ergebnis im Sinne des Volksbegehrens geführt, wie auch ein Zwischenbericht der Landesregierung vom 27.12.2013 festhält.

„Nach derzeitigem Stand der Dinge sollen die Flughafenanwohner mit minimalen Änderungen am Betriebskonzept des Flughafens abgespeist werden. Von einer zeitlichen Ausweitung der bislang geplanten Nachtflugregeln hin zu einem konsequenten Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr redet die Landesregierung gar nicht erst. Dies ist absolut inakzeptabel“, kritisierte CHRISTOPH SCHULZE. „Es genügt nicht, guten Willen zu zeigen. Immerhin ist das Volksbegehren vom Landtag angenommen worden. Es handelt sich damit um einen förmlichen Auftrag durch den Souverän.“ Er bezweifle, dass die bisherigen Verhandlungen mit Berlin, zu denen die Landesregierung durch den Landtagsbeschluss verpflichtet wurde, mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit geführt worden sind.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat zudem die Ankündigung von Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider, dass die geplante Sanierung der nördlichen Start- und Landebahn auf März 2015 verschoben werden soll, begrüßt. Die damit zusammenhängenden und nun gestoppten Pläne der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB), den Schönefeld-Flugverkehr ohne Fertigstellung der vorgeschriebenen Schallschutzmaßnahmen ab 1. Juli 2014 auf die Südbahn des BER zu verlagern, seien nicht rechtskonform gewesen, sagte der Abgeordnete CHRISTOPH SCHULZE.

„Der Planfeststellungsbeschluss für den BER lässt in dieser Frage keinen Zweifel zu: Der bauliche Schallschutz muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Start- und Landebahn hergestellt sein. In der Fluglärmkommission war jedoch zu vernehmen, dass bis dato nicht einmal die Kostenerstattungsmitteilungen für die Schallschutzmaßnahmen versandt worden sind. Nach menschlichem Ermessen war es nicht mehr möglich, die vom Flugverkehr auf der Südbahn neu betroffenen über 4000 Haushalte rechtzeitig mit Schallschutz zu versehen“, sagte CHRISTOPH SCHULZE. Er vermute allerdings, dass die jüngste Entscheidung auch dem anstehenden Landtagswahlkampf geschuldet sei.