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Nachtflugverbot: Initiatoren von Volksbegehren und bündnisgrüne Fraktion legen Landtag Kompromiss vor

Die Initiatoren des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot am BER, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag sowie der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Goetz haben in der laufenden Beratung des erfolgreichen Volksbegehrens einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der einer breiten Zustimmung zum Nachtflugverbot im Landtag den Weg bereiten soll. Den Kompromiss haben heute die Vertreter des Volksbegehrens Matthias Schubert, Prof. Wolf Carius, Dr. Gerhard Kalinka, Christian Selch, der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL sowie der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Goetz (FDP) vorgestellt. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Goetz werden den Kompromissvorschlag im weiteren Verfahren in den Landtag einbringen.

Dem Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am BER zwischen 22 und 6 Uhr hatten zwischen Juni und Dezember 2012 106.332 Menschen zugestimmt. Die Mindestanzahl der Unterschriften für ein erfolgreiches Volksbegehren von 80.000 wurde damit weit übertroffen. Es war das erste erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg.

Wie im brandenburgischen Volksabstimmungsgesetz vorgesehen, wird das Volksbegehren nun im Landtag beraten werden. Stimmt die Landtagsmehrheit dem Volksbegehren nicht zu, findet laut Gesetz ein Volksentscheid statt, es sei denn, der Landtag beschließt zugleich eine für die Initiatoren annehmbare Alternative.

Bislang hat Rot-Rot eine Ablehnung des Volksbegehrens angekündigt. Teile der Regierungsfraktionen hatten ihre Ablehnung unter anderem mit der zweiten Forderung des Volksbegehrens begründet, wonach „der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden" soll. Auch die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich als einzige Landtagsfraktion konsequent für ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr eingesetzt hat, steht dieser zweiten Forderung kritisch gegenüber, da zu befürchten wäre, dass dadurch der Bau weiterer Verkehrsflughäfen in der Region möglich wird, die Lärmbelastung insgesamt weiter zunimmt und noch größere Regionen verlärmt werden.

Der nun zwischen den Initiatoren des Volksbegehrens und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erzielte Kompromiss sieht vor, dass die Initiatoren auf den zweiten Teil des Volksbegehrens verzichten und allein die Forderung nach einem konsequenten Nachtflugverbot am BER in der Zeit von 22 bis 6 Uhr im Landtag zur Abstimmung kommt.

Angestrebt wird ein Vorgehen nach Paragraph 26, Absatz 2 des Volksabstimmungsgesetzes. Sinngemäß kann danach auf Antrag der Vertreter des Volksbegehrens der Landtag das Volksbegehren für erledigt erklären, wenn er das im Volksbegehren verfolgte Ziel in veränderter, jedoch dem Grundanliegen des Volksbegehrens nicht widersprechender Form, angenommen hat.

Es liegt nun in den Händen des Landtags, sich für ein konsequentes Nachtflugverbot auszusprechen. Andernfalls kommt es automatisch zum Volksentscheid. Für die Abgeordneten der Fraktion der Linken fällt mit diesem Kompromissvorschlag der Grund weg, gegen das Volksbegehren zu stimmen. Die Links-Fraktion hatte zudem zuletzt bekräftigt, sich deutlich stärker für den Lärmschutz am BER einsetzen zu wollen. Von daher sehen wir der Befassung des Kompromissvorschlages optimistisch entgegen.

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert bereits seit Ende 2010 ein konsequentes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist der Zeitraum 22 bis 6 Uhr als Nachtruhe definiert. Zahlreiche Studien belegen, dass sich insbesondere nächtlicher Lärm negativ auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Die Folgen sind ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und Depressionen. Dieser gesundheitlichen Gefährdung hat das Betriebskonzept des künftigen Großflughafens BER Rechnung zu tragen.