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BBI: Maximaler Lärmschutz

Für Berlins Regierenden Bürgermeister war der geplante Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld kürzlich noch „eine Erfolgsgeschichte“, für Brandenburgs Ministerpräsidenten „das Ticket in unsere Zukunft.“ Die Euphorie der beiden Aufsichtsräte der Flughafengesellschaft dürfte nun gedämpft sein. Das Chaos um die künftigen Flugrouten am BBI hat das Vertrauen in beide Landesregierungen untergraben. Brandenburgs Landesregierung – zugleich BBI-Genehmigungsbehörde – kann nicht erklären, warum jahrelang auf der Basis paralleler Abflugrouten geplant und der Lärmschutz danach ausgerichtet wurde und nun plötzlich neue Flugrouten als zwingend notwendig betrachtet werden.

Zorn und Frustration der Betroffenen sitzen tief. Die Wahl des problematischen Standorts im berlinnahen Siedlungsgebiet war politisch motiviert. Ausbaden müssen sie die Menschen, über deren Dächern künftig 18 Stunden am Tag Flugzeuge hinweg lärmen sollen. Sie haben sich jahrelang gewehrt – gegen den Flughafenneubau, gegen die Nachtflüge. Dass nun von einem Tag auf den anderen neue Kommunen und Bezirke den Fluglärm abbekommen sollen, wirkt wie ein zynisches Lotteriespiel auf dem Rücken der Bevölkerung. Das bringt Tausende auf die Straße.

Rund um den BBI muss dafür gesorgt werden, dass Fluglärm möglichst vermieden wird, dass Betroffenheit und gesundheitliche Beeinträchtigung der Menschen möglichst gering ausfallen. Vom „Hochleistungsdrehkreuz“ gilt es sich zu verabschieden. Der Lärmschutz muss Vorrang vor dem Leitbild möglichst vieler Flüge bekommen. Vom Wunsch eines unabhängigen Flugbetriebs auf zwei Startbahnen muss man abrücken. Die Nachtruhe geht vor.

Bei der Festlegung der Flugrouten müssen die Bürgerinnen und Bürger endlich mitreden können. Entscheidungen müssen transparent, unter Vorlage umfangreichen Daten- und Kartenmaterials erfolgen. Die Kommunen und Bezirke sollten sich nicht auseinander dividieren lassen. Gefragt sind Beteiligung und Konsens. Hierfür ist ein professionell moderiertes Verfahren notwendig.