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Landesregierung muss von unverantwortlicher Förderung von Megaställen abrücken und EU-Ökoverordnung zum Maßstab bei Stallneubauten machen

Fördermittel des brandenburgischen Landwirtschaftsministerium für neue Ställe sollen nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab 2016 nur noch Betreiber erhalten, die sich bei der Errichtung von Stallbauten an EU-Ökostandards orientieren. Industrielle Massentierhaltungsanlagen, bei denen zumeist das Tierwohl und die Umwelt leiden, sollen hingegen keine Landesmittel mehr erhalten. Einen entsprechenden Entschließungsantrag bringt die Fraktion in die Landtagssitzung kommende Woche ein.

„Bisher förderte die Landesregierung den Ausbau der industriellen Tierhaltung im Land mit Millionenbeträgen“, sagte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion BENJAMIN RASCHKE. Beispiele dafür seien die Förderung von 9 Legehennenställen (1,8 Mio. Plätze) in Bestensee mit 4,6 Millionen Euro bzw. von fünf Legehennenställe in Neuhausen (1,6 Mio. Plätze) mit 3,6 Millionen Euro. Diese Beispiele gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage seiner Fraktion hervor (Drucksache 5/9298).

„Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger setzt seit Beginn seiner Amtszeit auf noch mehr Fleischproduktion im industriellen Maßstab. Brandenburg entwickelt sich damit immer mehr zum Eldorado für Hühnermäster und Schweinebarone.“ Dabei gingen mit der industriellen Massentierhaltung nicht mit dem Tierwohl zu vereinbarende Haltungsbedingungen, massive Umweltbelastungen durch Nährstoffeinträge und ein für immungeschwächte Menschen gefährlicher Einsatz von Antibiotika einher. „Brandenburg muss von seinem unverantwortlichen Förderregime abrücken und sich zugleich der steigenden Nachfrage nach Fleisch aus artgerechter Haltung zunutze machen.“

Die von der Fraktion vorgeschlagene Förderung, die sich an der EU-Ökoverordnung ausrichtet, würde beispielsweise dazu führen, dass Tiere in den Ställen mehr Platz haben. Es dürften nur noch maximal 10 Masthühner pro Quadratmeter gehalten werden (bei der Basisförderung sind aktuell 39 kg Endmastgewicht/m2 erlaubt, das entspricht ca. 26 ausgewachsenen Tieren pro Quadratmeter), außerdem wäre ein Auslauf von 4 Quadratmetern pro Tier vorzusehen. Weiterhin schlägt die Fraktion die Einführung von Bestandsobergrenzen nach Bundesimmissionsschutzverordnung vor. Das bedeutet beispielsweise, dass Stallbauten mit mehr als 30.000 Mastgeflügelplätzen oder 1.500 Mastschweinen keine Förderung mehr erhalten würden.

In einem weiteren Antrag, über den derzeit mit SPD, LINKE und CDU verhandelt wird, verfolgt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Ziel, ein Netzwerk von Demonstrationsbetrieben für die Geflügel- und Schweinehaltung in Brandenburg aufzubauen. Anhand von Best-Practice-Beispielen sollen besonders tiergerechte Haltungsformen, insbesondere auch der Verzicht des Kupierens von Schnäbeln und Schwänzen aufgezeigt und mit dem Berufsstand im Hinblick auf eine landesweite Umsetzung diskutiert werden.

Weiterführende Informationen

>> Entschließungsantrag: „Fördermittel nur noch für eine bestmöglich tiergerechte Haltung“ (pdf-Datei)

>> Entschließungsantrag: „Für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung“ (pdf-Datei)