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Wirtschaftsministerium zwingt ILB, Francotyp Postalia zu fördern

(Nr. 44) Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL hat die Überarbeitung einer Förderrichtlinie im Wirtschaftsministerium kritisiert, die die Vergabe von Fördermitteln durch die Investitionsbank des Landes (ILB) an private Investoren regelt. Die Richtlinie sei zu einem Zeitpunkt erarbeitet worden, zu dem dem Ministerium die Problematik des Fördermittelantrags des Frankiermaschinenherstellers Francotyp Postalia aus Birkenwerder bekannt war. Trotz der von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers formulierten Bedenken gegen die Förderung des Umzugs von Francotyp Postalia von Birkenwerder in die Prignitz scheint die Richtlinie nicht so ausformuliert worden zu sein, dass die ILB eine erneute Förderung ablehnen könnte. „Das Wirtschaftsministerium hat offenkundig nichts unternommen, um die volkswirtschaftlich unsinnige Förderung des Umzugs des Unternehmens innerhalb Brandenburgs zu stoppen."

„Die Grundlage für die Bewertung eines Förderantrags ist die jeweilige Förderrichtlinie des Landes," sagt AXEL VOGEL. Die relevante Richtlinie für den Förderantrag der Francotyp Postalia sei im Wirtschaftsministerium gerade ausgearbeitet worden. Die ILB konnte den Antrag der Francotyp Postalia lange Zeit gar nicht bearbeiten, weil die Richtlinie zur GRW Förderung der gewerblichen Wirtschaft zum 31.12.2010 ausgelaufen war. Die aktuelle Richtlinie sei so neu, dass die ILB sie gegenwärtig noch redaktionell überarbeitet und der Öffentlichkeit erst in Kürze zur Verfügung stellt.

Das Ziel dieser Richtlinie sollte einen nachhaltigen Einsatz der Fördermittel im Land Brandenburg sichern. Bei der Erstellung der Richtlinie war dem Wirtschaftsministerium bewusst, dass die Francotyp Postalia einen Förderantrag gestellt hat, der die Idee der nachhaltigen Wirtschaftsförderung in Brandenburg ad absurdum führen würde.

Ein Rechtsanspruch auf GRW-Mittel bestehe für den Antragssteller nicht. Den Ermessensspielraum bei der Bewilligung eines Förderantrags lege das Wirtschaftsministerium fest. „Trotz der öffentlich formulierten Bedenken des Wirtschaftsministers verzichtet sein Ministerium offenkundig darauf, solche Antragssteller von staatlichen Fördermöglichkeiten auszuschließen."

„Das Wirtschaftsministerium muss dem behaupteten Rechtsanspruch auf Förderung entgegen treten und Unklarheiten im Hinblick auf den Ermessensspielraum in der Förderrichtlinie beseitigen", sagt AXEL VOGEL. „Herr Christoffers muss seine Entscheidungskompetenz nutzen."