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Wählbarkeit von Studentinnen nicht antasten

(Nr. 179) Die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SABINE NIELS, hat Kritik an einem Rundschreiben des Wissenschaftsministeriums an die Universitäten und Fachhochschulen des Landes geübt, in dem die Wählbarkeit von Studentinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Abrede gestellt wird.

„Bei dem Rundschreiben stellt sich die Frage, ob hier nicht unzulässig in die Selbstverwaltung der Hochschulen eingegriffen wird", sagte SABINE NIELS. Grundsätzlich müssten alle Statusgruppen an den Hochschulen – Studierende, HochschullehrerInnen und Mitarbeiterschaft – Zugang zu den Hochschulgremien haben. Laut Hochschulgesetz werden die Gleichstellungsbeauftragten von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschulen gewählt. Die Studierenden als größte Gruppe bei der Besetzung des Amts der Gleichstellungsbeauftragten vom passiven Wahlrecht aufzuschließen, widerspreche diesem Prinzip.

SABENE NIELS bezeichnete die Regelungen des Hochschulgesetzes hinsichtlich der Gleichstellungsbeauftragten an einigen Stellen missverständlich und regte eine Änderung an, die den Zugang von Studentinnen zu diesem Amt klarer fasst.
„In Brandenburg wurde mit studentischen Gleichstellungsbeauftragten durchaus gute Erfahrungen gemacht. Es ist nicht einzusehen, warum Studentinnen dieses Amt in Zukunft nicht mehr bekleiden dürfen sollen. Studierende bringen ganz eigene Erfahrungen mit. Eine Studentin in dem Amt nimmt eine wichtige Brückenfunktion ein. Das Eintreten für Gleichstellung ist zudem so früh wie möglich zu unterstützen."