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Vattenfall muss volles Wassernutzungsentgeld bezahlen – jährliche Subvention von 23 Millionen Euro „nicht zu rechtfertigen“

(Nr. 61) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag fordert, dass das Energieunternehmen Vattenfall künftig für die Entnahme von Grundwasser zur Trockenlegung der Tagebaue das volle Wassernutzungsentgeld bezahlt und damit mit anderen Unternehmen gleich gestellt wird. Einen entsprechenden Antrag wird die Fraktion auf der kommenden Landtagssitzung einbringen. Dieser geht deutlich weiter als ein Gesetzentwurf zur Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften durch die rot-rote Landesregierung, wonach nur für ein Zehntel des von Vattenfalls entnommenen Wassers Gebühren erhoben würden. Zudem will Rot-Rot die Änderung zur „Vermeidung von Härten von betroffenen Unternehmen" erst 2014 in Kraft setzen.

„Durch den Verzicht auf die Erhebung des Wassernutzungsentgelds von Vattenfall entgehen Brandenburg pro Jahr knapp 23 Millionen Euro. Es ist absolut nicht einzusehen, warum das Unternehmen, das 2009 einen Jahresüberschuss von 908,6 Millionen Euro ausgewiesen hatte (Vattenfall Europe), seit Jahren in den Genuss dieser indirekten Subvention kommt.", sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS. „Unsere Fraktion will die unsinnigen Privilegien der Braunkohlewirtschaft abschaffen, die überdies auch angesichts der Haushaltslage des Landes nicht zu rechtfertigen sind."

Laut geltenden wasserrechtlichen Vorschriften muss für abgepumptes Grundwasser 10 Cent pro Kubikmeter entrichtet werden. Vattenfall zahlt aber bisher bedingt durch gesetzlich festgeschriebene Ausnahmeregelungen keine Gebühr für das abgepumpte Grundwasser zur Trockenlegung der Tagebaue.

Rot-Rot rechtfertigt die Beibehaltung der Ausnahme damit, dass ein großer Teil des entnommenen Wassers von Vattenfall in Flüsse eingeleitet wird. „Durch die Einleitung in Fließgewässer ist es für den eh angespannten Grundwasserhaushalt des Landes jedoch verloren", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Er verwies darauf, dass rund um die Tagebaue durch die Grundwasserentnahme der Wasserhaushalt und damit auch Feuchtgebiete und Seen erheblich geschädigt werden.