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Urteil zu Teilzeit-Beamten Pyrrhussieg für das Land

(Nr. 069) Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat den gestrigen Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts zur Teilzeitverbeamtung in Brandenburg als Pyrrhussieg für die Landesregierung bezeichnet. „Zwar muss das Land nun nicht rückwirkend Sozialbeiträge leisten. Langfristig kommt es jedoch viel teurer, Beamtenpensionen zu zahlen als Rentenbeiträge für Angestellte.“ Dem BVG zufolge hat die Verbeamtung der Teilzeitbeamten grundsätzlich Bestand, die Teilzeitverpflichtung ist hingegen rechtswidrig. Dem Land drohen nun Schadenersatzforderungen von zu Unrecht zu Teilzeit verpflichteten Lehrerinnen und Lehrern, worüber das BVG in einem separaten Urteil zu entscheiden hat.

* Er habe wenig Verständnis dafür, wenn Beamte für nicht geleistete Arbeit nachträglich Bezüge einforderten. Durch die möglichen Nachzahlungen und die höhere Besoldung der Vollzeitbeamten drohten „die Landeshaushalte 2010 und 11 aus dem Ruder zu laufen“, sagte AXEL VOGEL.

„Das Land steht vor dem Scheitern seiner paradoxen Verbeamtungspolitik.“ Diese habe darin bestanden, durch das Einsparen von Altersvorsorgekosten die Personalkosten künstlich niedrig zu halten und in finanziell guten Zeiten Lasten in die Zukunft zu verlagern. „Dieser Weg muss endlich verlassen und die Verbeamtung auf hoheitliche Kernaufgaben des Staates wie den Polizeidienst, die Steuerverwaltung und den Justizbereich beschränkt werden.“ *

* Text wurde wg. eines sachlichen Fehlers korrigiert.