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Situation im Abschiebegewahrsam wird Thema im Landtag

(Nr. 124) Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat nach einem Besuch eines im Hungerstreik befindlichen Flüchtlings im Abschiebegewahrsam Eisenhüttenstadt angekündigt, die Situation dort und in der benachbarten zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Landtagsplenum zum Thema zu machen.

AXEL VOGEL kritisierte insbesondere Mängel an der medizinischen und sozialen Versorgung im Abschiebegewahrsam und widersprach damit der Darstellung des Innenministeriums vom Vortag. „Die Inhaftierten können vor Ort zwar die Dienste eines Arztes und einer Krankenschwester in Anspruch nehmen, doch leidet die Betreuung unter erheblichen Verständigungsproblemen.“ Dolmetscher werden nach den gegebenen Informationen nicht immer eingesetzt. Im Einzelfall könne zwar auch auf externe Ärzte im Klinikum Eisenhüttenstadt zurückgegriffen werden. „Doch hier ist offenbar kaum eine Behandlungssituation ohne Druck möglich. Nach Insider-Angaben steht meist das Ansinnen der Behörden im Raum, die Haftfähigkeit zu gewährleisten.“

Doch die freie Arztwahl müsse auch für Menschen im Abschiebegewahrsam gelten, Druck auf Ärzte verbiete sich. „Dass für die sozialpädagogische Betreuung – wenn überhaupt – Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes zuständig sind, schafft zudem kein Klima des Vertrauens“, sagte AXEL VOGEL. Er wertete die Abschiebeeinrichtung als „teilprivatisierten Abschiebeknast", der schnellstmöglich aufgelöst gehörte. Dazu müssten nach der kommenden Bundestagswahl von der neuen Bundesregierung unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

AXEL VOGEL konnte mit einem im Hungerstreik befindlichen Flüchtling aus Georgien über dessen Situation sprechen. Drei der Hungerstreikenden, die sich im Städtischen Krankenhaus Eisenhüttenstadt befinden, stehen unter der Aufsicht der Bundespolizei. Der Zugang zu ihnen konnte von der Landesbehörde nicht gewährleistet werden. Der Zustand von mindestens einem der dort befindlichen Flüchtlinge wird als bedrohlich geschildert.

Die Hälfte der Flüchtlinge, die aktuell im Eisenhüttenstädter Abschiebegewahrsam inhaftiert sind, sollen nach dem so genannten Dublin-II-Verfahren in vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden, weshalb ihnen hier kein Asylverfahren zugestanden werde. „Bei diesem Verfahren steht der Reiseweg von Flüchtlingen aus Krisengebieten im Vordergrund und weniger das individuelle Schicksal“, kritisierte AXEL VOGEL. In den EU-Mitgliedsstaaten gebe es komplett unterschiedliche Asylstandards – mit teilweise haarsträubenden Bedingungen. „Wohin ein Flüchtling aus Eisenhüttenstadt abgeschoben wird, gleicht so einem zynischen Lotteriespiel. Die Inhaftierten sind Leidtragende der mangelhaften asylrechtlichen Normen von der EU bis zur kommunalen Ebene.“

Beachten Sie folgenden Veranstaltungshinweis:

Fachgespräch zum Vollzug der Abschiebungshaft im Land Brandenburg, 6. August, 17:00 Uhr, Landtag Brandenburg, Raum 229a

Mehr Informationen: www.gruenlink.de/kvu