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Rot-Rot macht die Biege - Wachsamkeit ist gefragt

(Nr. 21) Zu der Ankündigung der Koalitionsfraktionen SPD und Linke, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER annehmen zu wollen, nimmt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, wie folgt Stellung:

,,Ich begrüße grundsätzlich den Meinungswandel von Rot-Rot. Den Weg zu dieser Kehrtwende haben wir Bündnisgrüne geebnet. Wir haben in Gesprächen mit den Initiatoren des Volksbegehrens erreicht, dass die potentielle Verlagerung des Flugverkehrs auf andere Flughäfen künftig kein Thema mehr sein soll. Erst dadurch wurde das Volksbegehren zustimmungsfähig.

Etwas anzukündigen ist eine Sache, es umzusetzen eine andere. Ministerpräsident Matthias Platzeck hat angekündigt, nach dem positiven Votum des Landtags Verhandlungen mit Berlin 'über mehr Nachtruhe ´ aufzunehmen. Das Ziel des Volksbegehrens, die Einführung eines konsequentes Nachtflugverbots von 22 Uhr bis sechs Uhr morgens, hat er mit keinem Wort erwähnt. Deshalb ist zu befürchten, dass das eigentliche Ziel des Volksbegehrens in den Verhandlungen zerrieben wird. Wir Bündnisgrüne werden deshalb höchste Wachsamkeit an den Tag legen. Mehr als 106.000 UnterzeichnerInnen des Volksbegehrens dürfen nicht durch Scheinverhandlungen aufs Kreuz gelegt werden.

Wie die Verhandlungslinie der rot-roten Landesregierung aussehen könnte, zeigen Äußerungen von SPD-Fraktionschef Ralf Holzschuher und Ministerpräsident Platzeck, die altbekannte Schallschutzmaßnahmen erneut ins Spiel brachten, beispielsweise eine abwechselnde Nutzung der Start- und Landebahnen in der strittigen Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bzw. fünf Uhr und sechs Uhr. Doch Lärmschutz im Rotationsverfahren ist keine Lösung. Diese Vorschläge mögen dem Ruhebedürfnis einiger betroffener Anrainer entgegen kommen, sie entsprechen jedoch nicht der Zielsetzung des Volksbegehrens.

Die lärmbetroffenen Anrainer des BER sollten sich nicht zu früh in Sicherheit wiegen. Ein konsequentes Nachtflugverbot hat erst dann Bestand, wenn es im Planfeststellungsbeschluss gerichtsfest verankert ist. Hierfür werden wir weiter streiten".