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Ostdeutsche Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisieren EEG-Novelle

(Nr. 81) Am morgigen Donnerstag wird die EEG-Novelle der Bundesregierung zur 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Die energiepolitischen SprecherInnen der Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben daran scharfe Kritik geübt:

„Mit der vorliegenden Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) legt die Bundesregierung das Gemeinschaftswerk der Energiewende endgültig auf Eis. Die geplanten Eingriffe untergraben den Ausbau erneuerbarer Energien und damit das Kerngeschäft der Energiewende. Dabei ist doch eines klar: Die Geschwindigkeit der Energiewende entscheidet maßgeblich über ihre Kosteneffizienz“, sagte der bündnisgrüne Energiepolitiker Dirk Adams aus Thüringen.

„Die Bundesregierung setzt offenkundig auf die alten Geschäftsmodelle der Energiekonzerne, welche die Landschaft und ihre Ressourcen für ihre Aktionäre gnadenlos ausplündern. Wir erklären an dieser Stelle ausdrücklich, dass diese überholte Klientelpolitik endlich von einer wirksamen Klimaschutzpolitik abgelöst werden muss. Gerade die Energiegewinnung mit ihren bisherigen gravierenden Umweltproblemen muss deshalb zum zentralen Feld demokratischer Teilhabe werden, in der eine große Vielfalt an Akteuren existiert“, sagte die bündnisgrüne Energiepolitikerin Dorothea Frederking aus Sachsen-Anhalt.

„Das EEG bleibt mit der prioritären Umgestaltung des Stromsektors das Herzstück der Energiewende und die erneuerbaren Energien stehen im Zentrum unserer künftigen Energieversorgung. Die mit der EEG-Novelle geplanten Änderungen entziehen allerdings dem Ausbau der erneuerbaren Energien ihre Basis. So wird mit der Einführung von Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen ein weiteres unwirksames bürokratisches Monstrum geschaffen, das Stadtwerken und Energiegenossenschaften die Möglichkeit zur Beteiligung abschneidet“, sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Michael Jungclaus. „Gleichzeitig verursacht die verpflichtende Direktvermarktung für nahezu alle Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 2015 höhere Risiko- und Transaktionskosten. Das unterbindet eine wünschenswerte Beteiligung vieler kleiner Akteure und verhindert künftig die notwendigen Investitionen in den Umbau unseres Energiesystems. Kernbotschaft bleibt: Der Energiemarkt muss auf die Erneuerbaren zugeschnitten werden und nicht umgekehrt“, sagte Johann-Georg Jaeger aus Mecklenburg-Vorpommern.

Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen Investitionsanreize für Erneuerbare-Energien- Anlagen, für Infrastrukturmaßnahmen sowie Forschung und Entwicklung gesetzt werden. Dies gelinge nur mit einer verlässlichen und berechenbaren Politik, stellen die bündnisgrünen EnergiepolitikerInnen klar. Die EEG-Novelle der Bundesregierung in der vorliegenden Form wird deshalb von den bündnisgrünen Landtagsparlamentariern abgelehnt und an die Landesregierungen appelliert, sich für wesentliche Änderungen einzusetzen.

Darüber hinaus forderten die bündnisgrünen Abgeordneten ihre Landesregierungen auf, im Bundesrat gegen eine Änderung im Baugesetzbuch Einspruch zu erheben. Die Änderung soll den Bundesländern freistellen, die Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung so festzulegen, dass in Zukunft nicht mehr ausreichend Flächen für die Erzeugung von Windstrom zur Verfügung stehen würden.