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Oranienburger BBG-Deal Fall für Untersuchungsausschuss und Staatsanwaltschaft

(Nr. 143) Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat nach einem Fernsehbericht von „Brandenburg Aktuell“ über eine von der Brandenburgischen Bodengesellschaft (BBG) offenkundig zu Lasten des Landeshaushalts weit unter Wert verkaufte Landesliegenschaft in Oranienburg angekündigt, den Fall in den Untersuchungsausschuss zur Immobilienaffäre zu bringen. Nach einer ersten Einsichtnahme in die Akten halte er es zudem für angeraten, dass sich die Staatsanwaltschaft der Sache annimmt.

„Augenscheinlich ist beim Verkauf des 65 Hektar großen früheren Militärgeländes vom selben Personenkreis und nach dem gleichen Muster vorgegangen worden wie zuvor in einem vom Untersuchungsausschuss beleuchteten Fall in Bad Saarow.“ Demnach habe die BBG das Grundstück zum Schnäppchenpreis von gut 200.000 Euro an eine Firma verkauft, an der der frühere BBG-Geschäftsführer Frank Marczinek als Kommanditist beteiligt gewesen ist. Durch Weiterverkäufe erzielte diese Firma laut den vom RBB vorgelegten Kaufverträgen innerhalb kürzester Frist Einnahmen von rund acht Millionen Euro. Hier bestehe wie in Bad Saarow der dringende Verdacht eines unzulässigen In-Sich-Geschäftes zu Lasten des Landes, sagte AXEL VOGEL. Oranienburg zeige, dass es noch eine Weile dauern könne, bis der U-Ausschuss seine Arbeit einstellen kann.

An Dreistigkeit kaum zu überbieten sei in dem Fall Oranienburg eine Vertragsklausel, mit der das Land sein Recht verlor, bei dem wenige Wochen später vollzogenen Weiterverkauf von Grundstücken an die REWE 50 Prozent des Mehrerlöses zu erhalten. „Es sieht ganz danach aus, als ob hier durch ein findiges und möglicherweise illegales Geschäftsmodell Millionenerlöse an der Landeskasse vorbei geschleust wurden. Ob das brandenburgische Finanzministerium hier seinen Kontrollpflichten ausreichend nachgekommen ist, wird zu erörtern sein.“

Dem SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss Mike Bischoff riet AXEL VOGEL, zunächst die Akten des Falls zu studieren, bevor er auf unzureichender Informationsbasis Freibriefe ausstellt.