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Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte auf kommunaler Ebene stärken

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kommunalverfassung und zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte heute in den Innenausschuss eingebracht. Dazu sagte URSULA NONNEMACHER, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, am Rande der Sitzung: „Wir wollen die Hürden für mehr direkte Demokratie in unseren Städten und Gemeinden senken, die ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und -träger stärken und die Mitsprachemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche verbessern.“

„Wir brauchen eine Kommunalverfassung, mit der die lokale Demokratie gestärkt und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger besser wahrgenommen werden. Wir fordern die Landesregierung auf, Verbesserungsvorschläge vorzulegen, die dieses Ziel stärken“, so URSULA NONNEMACHER. Sie sprach sich dafür aus, die hohen Hürden für Einwohneranträge und Bürgerbegehren zu senken und Bürgerbegehren auch auf Ortsteilebene zuzulassen: „Die Landesregierung muss ihre restriktive Haltung aufgeben. Die Bürgerinnen und Bürger wollen gerade auf Ebene der Kommunen stärker mitbestimmen und mitgestalten. Hierfür müssen auf rechtlicher Ebene Einschränkungen beseitigt werden.“

„Die Städte und Gemeinden leben von ihrer Vielfalt. Deshalb wollen wir, dass gruppenbezogene Belange besser vertreten werden können“, sagte URSULA NONNEMACHER. Als Beispiel hierfür nannte sie die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Behindertenbeauftragten, deren Möglichkeiten derzeit in der Kommunalverfassung noch zu schwach ausgeprägt sind und forderte: „Die Anforderungen, die sich im gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm der Landesregierung und im Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes finden, müssen sich auch in der Kommunalverfassung widerspiegeln.“

„Für unsere Fraktion ist es seit langem ein wichtiges Anliegen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Diese darf nicht nur Absichtserklärung sein und Sonntagsreden zieren, sondern muss in den Städten und Kommunen tatsächlich gelebt und ausgestaltet werden. Auch dazu liegen Vorschläge von uns vor, die sich die Landesregierung zu eigen machen sollte.“