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Landtag muss über die Zukunft von Polizeiwachen mitentscheiden

(Nr. 174) Die FRAKTION von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag fordert, das laufende Gesetzgebungsverfahrens zur Polizeistrukturreform zu stoppen und ein verbessertes Strukturkonzept zu erarbeiten. Hinsichtlich der Umsetzung in der Fläche sei das Reformkonzept völlig unausgegoren, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, URSULA NONNEMACHER. Zentrale Fragen wie die nach der Zahl und den künftigen Standorten der Polizeiwachen dürften überdies nicht allein der Ministerialverwaltung überlassen werden. „Bei solch einer umfassenden Strukturreform muss das Parlament über die wesentlichen Eckpunkte mit entscheiden." Den Stopp des Gesetzgebungsverfahrens und die Vorlage eines modifizierten Strukturkonzeptes werden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit CDU und FDP in der kommenden Landtagssitzung beantragen. Das neue Konzept soll laut Antrag im zweiten Quartal 2011 vorgelegt und die Grundlage für einen erweiterten Gesetzentwurf werden.

„In der Anhörung des Innenausschuss Ende Oktober wurde fast unisono von allen Bürgermeistern und Amtsdirektoren, den Gewerkschaftsvertretern und den kommunalen Spitzenverbänden massive Kritik an dem bisherigen Konzept und der geplanten Umsetzung sowie schwere Bedenken hinsichtlich seiner Auswirkung auf die inneren Sicherheit des Landes geäußert. Wir sind an einem Punkt angelangt, wo es Zeit ist, die Notbremse zu ziehen", sagte URSULA NONNEMACHER. Die Einwände der Kommunen, die der neue Innenminister Dietmar Woidke derzeit auf seinen zahlreichen Reisen durchs Land hören wird, und die auch in einem Offenen Brief des Städte- und Gemeindebundes vom 24.9. zum Ausdruck kommen, müssen in ein neues, überarbeitetes Konzept für die Polizeistrukturreform einfließen.
Die Forderung der Opposition nach einer umfassenderen Beteiligung des Parlaments ist durch den Parlamentsvorbehalt gedeckt. Nach Art. 96 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg liegen die Organisation der Landesverwaltung und die Regelung der Zuständigkeiten in der Verantwortung des Gesetzgebers. Lediglich die Einrichtung der Behörden, die die tatsächliche Bildung und die Ausstattung mit Personal und Sachmitteln betrifft, obliegt gemäß Art. 96 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg der Landesregierung. „Die Entscheidung darüber, welche Strukturen zur Gewährleistung der Sicherheit geschaffen werden, darf nicht allein dem Innenminister überlassen bleiben", sagte URSULA NONNEMACHER.

„Es kann nicht sein, dass sich der Landtag ausführlich mit Sonderregelungen zur Dauernutzung von Laubengrundstücken, mit Ausnahmen zur Übertragung von Verkehrsüberwachungsaufgaben an große kreisangehörige Städte und mit den Kompetenzen von einmal jährlich agierenden Besuchskommissionen in der Psychiatrie beschäftigt, aber bei einer so grundsätzlichen Frage wie der Ausgestaltung einer tiefgreifenden Polizeireform nicht weiter beteiligt werden soll."
Letzten Monat brachte die Landesregierung ihr Konzept zur mittelfristigen Stellen - und Personalentwicklung bei der Polizei und das Polizeistrukturreformgesetz in den Landtag ein. In der ersten Lesung kritisierte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits, dass sich die Mitwirkung des Landtags - des Gesetzgebers! -mit der gesetzlichen Regelung zur Errichtung eines Polizeipräsidiums schon erschöpft hat. Alle weiteren Entscheidungen, insbesondere die im Land heftig diskutierte Anzahl und die Standorte der verbleibenden Polizeiwachen, sollen allein vom Innenminister im Rahmen "untergesetzlicher Regelungen" im Laufe des nächsten Jahres getroffen werden.

„Solange die Zustimmung zur Errichtung eines Polizeipräsidiums der Startschuss zu einer Geisterfahrt ins Ungewisse und die Akzeptierung einer fachlich unzureichend untersetzten "Zielzahl" von 7000 Stellen ist, werden wir sie verweigern", sagte URSULA NONNEMACHER.