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Finanzausgleichsgesetz: Bündnisgrüne Fraktion beantragt Streichung von Vorwegabzug

(Nr. 194) Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL gefordert, der seit Jahren anhaltenden finanziellen Benachteiligung der Kommunen entgegen zu wirken. Seine Fraktion werde in der Plenarsitzung in der kommenden Woche sowohl bei der zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes als auch bei der Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes deshalb die Streichung des sogenannten Vorwegabzugs in Höhe von 50 Millionen Euro von den Landeszuweisungen beantragen, sagte AXEL VOGEL.
Der Vorwegabzug sei als kommunaler Beitrag zur Haushaltskonsolidierung unter der Annahme eingeführt worden, dass die kommunalen Steuereinnahmen sich deutlich besser als die Landessteuereinnahmen entwickeln würden.
„Diese Annahme bestätigte sich nicht", sagte AXEL VOGEL. „Vielmehr sorgten der Bund und das Land seit der Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2005 mit nicht ausfinanzierten Aufgabenübertragungen für Haushaltsnotlagen in den Gemeinden und Kreisen. Seit 2005 wurden den Kommunen damit über 500 Millionen Haushaltsmittel entzogen.
Die Streichung des Vorwegabzug ist der entscheidende Schritt für eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen zwischen dem Land Brandenburg und der kommunalen Familie", sagte AXEL VOGEL.