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Finanzämter müssen erst einmal ihre Arbeit machen, bevor über eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer nachgedacht wird

Zum heute vorgestellten Jahresbericht des brandenburgischen Landesrechnungshofs nimmt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL wie folgt Stellung:

„Der Landesrechnungshofbericht verdeutlicht, dass die Finanzämter momentan gar nicht in der Lage sind, die bestehende Grunderwerbssteuer adäquat einzuziehen. Zugleich plant die rot-rote Landesregierung eine Steuererhöhung. Bevor über eine Anhebung des Steuersatzes nachgedacht wird, muss die Landesregierung jedoch zunächst sicherstellen, dass die zurzeit schon erzielbaren Steuereinnahmen auch wirklich in die Landeskasse fließen.“ Hier müsse die Finanzverwaltung entsprechend personell aufgestellt bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterqualifiziert werden.

„Die vom Rechnungshof kritisierte Vernachlässigung von Landesliegenschaften führt zu Substanzverlusten und zu überhöhten Betriebskosten, insbesondere beim Energieverbrauch. Das bestätigt uns in unserer Forderung, endlich mit Nachdruck für eine bessere Energieeffizienz der brandenburgischen Verwaltungsgebäude zu sorgen. Diese hängt ganz wesentlich von ihrem baulichen Zustand ab.

Wir teilen auch die Kritik an den Derivategeschäften des Landes und erwarten, dass diese heruntergefahren werden. Sie machen im Übrigen auch zunehmend keinen Sinn. Bei den derzeit niedrigen Zinssätzen zwischen ein und zwei Prozent ist es überflüssig, mit variablen Zinssätzen ins Risiko zu gehen und dieses mit Derivaten absichern zu wollen.“ Stattdessen solle bei der Umschuldungen von Landesschulden zukünftig grundsätzlich auf festverzinsliche Darlehensformen umgestellt werden.

Als wegweisend bezeichnete AXEL VOGEL die Bewertung der geplanten Straßenneubaumaßnahme Welzow/Neupetershain. „Hier konstatiert der Rechnungshof einen nicht vorhandenen Bedarf für einen Straßenneubau vor Umsetzung des Vorhabens, anstatt wie üblich im Nachhinein eine Fehlverwendung von Mitteln zu kritisieren. Das wirft die Frage auf, ob der Landesrechnungshof nicht am besten alle Straßenbauprojekte des Landes vor Baubeginn unter die Lupe nehmen sollte.“