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Bündnisgrüne Fraktion kritisiert Umsetzung des Schallschutzprogramms am BER

(Nr.3) Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MICHAEL JUNGCLAUS, hat die Umsetzung des Schallschutzprogramms für den künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) kritisiert. Obwohl der maßgebliche Lärmschutzrichtwert aus dem Planfeststellungsbeschluss für den BER von 2004 hervorgehe und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt worden sei, gebe es zwischen dem für den Flughafen zuständigen Verkehrsministerium und der für die Umsetzung des Schallschutzprogramms verantwortlichen Flughafengesellschaft über diesen Wert immer noch Meinungsverschiedenheiten. Dies ist das Ergebnis der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten. „Die Landesregierung versucht immer den Eindruck zu erwecken, als bemühe sie sich um optimalen Lärmschutz für die Anwohner. In Wirklichkeit ist seit Mitte letzten Jahres bekannt, dass die Flughafengesellschaft bei der Bemessung von Lärmschutzmaßnahmen von einem falschen Wert ausgeht. Und noch heute, wenige Monate vor Inbetriebnahme des Flughafens, besteht über den Schallschutz Unklarheit", kritisierte MICHAEL JUNGCLAUS.

JUNGCLAUS unterstrich, dass laut Planfeststellungsbeschluss in Innenräumen von Wohngebäuden rund um den künftigen Flughafen BER weniger als einmal pro Tag ein Maximalpegel von 55 Dezibel durch Fluglärm verursacht werden dürfe. Nach Auskunft der Landesregierung hat die Flughafengesellschaft in einem Bericht vom 17.5.2011 jedoch „dargestellt, dass für die Dimensionierung des Schallschutzes das NAT-Kriterium 6 X 55 dB (A) angewandt wird". Das heißt, die Flughafengesellschaft ist mindestens bis zu diesem Termin davon ausgegangen, dass im Rauminneren bis zu sechs Mal am Tag der Wert von 55 Dezibel erreicht werden darf. Laut Antwort der Landesregierung sind die Gespräche zu diesem Widerspruch „noch nicht abgeschlossen; eine Bewertung infolgedessen noch nicht möglich." Zu der Möglichkeit, dass das Nichtbeachten höchstrichterlicher Vorgaben Sanktionen nach sich ziehen könne, heißt es nur knapp: „Dies kann der Fall sein."

MICHAEL JUNGCLAUS bemängelte zudem, dass die Flughafengesellschaft als Betreiberin des Flughafens darüber entscheide, ob Anwohner Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben oder nicht. Er forderte die Einrichtung einer unabhängigen Stelle, die darüber zu entscheiden habe.

Anhang: Antwort auf Kleine Anfrage...