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Bündnisgrüne Fraktion fordert verbindliche Rechtsverordnung für „gute fachliche Praxis“ in Landwirtschaft

(Nr. 47) Als Reaktion auf Kleine Anfragen an die Landesregierung hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, AXEL VOGEL, Umweltministerin Anita Tack aufgefordert, die nach dem Landesnaturschutzgesetz vorgesehene Rechtsverordnung für die „gute fachliche Praxis" in der Landwirtschaft zu erlassen. Die „gute fachliche Praxis" beschreibt die Einhaltung von Grundsätzen des Umwelt- und Naturschutzes in der Landwirtschaft, z.B. zur standortangepassten Bewirtschaftung, zum Wasser- und Bodenschutz, zum sachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und zum Schutz von Biotopen.

Axel Vogel: „Die 'gute fachliche Praxis´ in der Landwirtschaft muss angepasst und konkretisiert werden, um neuen Entwicklungen und Gefährdungen, z.B. durch die Ausweitung des Anbaus von Energiepflanzen (Mais, Gehölze), gerecht zu werden. Die derzeit gültige Fassung in Form einer unverbindlichen Leitlinie ist ebenso überaltert wie bei Praktikern unbekannt. Die Veröffentlichung von 1996 ist vergriffen, auf den Internetseiten des Ministeriums befand sich bislang kein Hinweis auf deren Existenz. Um den aktuellen Problemen in der Landwirtschaft wie Verengung von Fruchtfolgen, zunehmender Intensivierung der Nutzung, Humusabbau, Rückgang der Brachflächen und dem Verlust von Landschaftselementen begegnen zu können, müssen verbindliche Regelungen erlassen werden."

In den Antworten auf zwei Kleine Anfragen an die Landesregierung (Drs. 5/2745 und 5/2580) gibt diese an, dass sie sich noch nicht im Klaren sei, ob sie eine derartige Verordnung erlassen wird. Frau Tack als für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Fachministerin ist laut § 1b Absatz 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Landwirtschaft zuständigen Fachminister die Grundsätze der „guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft durch eine Rechtsverordnung zu konkretisieren.

Die Definition der „guten fachlichen Praxis" ist besonders wichtig, weil an deren Einhaltung die Flächenförderung in der Landwirtschaft und die Agrarumweltprogramme gebunden sind. Die momentan vorliegende Version wurde von Minister Zimmermann im Benehmen mit dem damaligen Umweltminister Platzeck im Jahr 1996 als „Leitlinie" verfasst. Axel Vogel fordert die Umweltministerin Frau Tack auf, eine verbindliche Rechtsverordnung für die „gute fachliche Praxis" zu erlassen.