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BÜNDNISGRÜNE fordern brandenburgisches Freileitungs- und Erdkabelgesetz

(Nr. 125) Zum Auftakt der Einspruchsfrist am 16.08.2010 gegen die geplante 380-kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen fordert der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, AXEL VOGEL, ein brandenburgisches Freileitungs- und Erdkabelgesetz.

„Wir können es nicht hinnehmen, dass Vattenfall diese Leitung mit bis zu 80 Meter hohen Masten durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin baut, einem der landschaftlich schönsten Gebiete in Brandenburg. In den märkischen Landschafts- und Naturschutzgebieten müssten Hochspannungsfreileitungen generell ausgeschlossen werden. Müssen in unvermeidbaren Ausnahmefällen Schutzgebiete gequert werden, so müssen Hochspannungsleitungen zukünftig als Erdkabel verlegt werden. Daher fordere ich die Landesregierung auf, dem Landtag ein Freileitungs- und Erdkabelgesetz nach dem niedersächsischen Vorbild vorzulegen."

Die Erdverkabelung von 110-kV-Leitungen sei bereits heute technisch unschwierig umzusetzen und auf die gesamte Nutzungsdauer bezogen zudem finanziell günstiger als eine Ausführung als Freileitung. Für 110-kV-Leitungen sollte die Erdverkabelung daher als Regelfall verbindlich vorgeschrieben werden.
Die Erdverkabelung von 380-kV-Höchstspannungsleitungen sei zwar technisch anspruchsvoller und in der Ausführung zunächst teurer, rechne sich bei steigenden Elektrizitätskosten aufgrund geringerer Leitungsverluste jedoch langfristig.

„Grundsätzlich sollte die Erdverkabelung in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und in der Nähe von Wohnsiedlungen vorgeschrieben werden. Dabei müsse allerdings gesichert werden, dass bei der Trassenbestimmung wertvolle Biotope, insbesondere sensible Moorgebiete, umgangen werden", so AXEL VOGEL.

Weiterhin gingen vom einem Erdkabel wesentlich geringere gesundheitliche Gefährdungen durch elektromagnetische Felder aus, unterstrich AXEL VOGEL. Dies ist bei der von Vattenfall geplanten Uckermark-Trasse von großer Bedeutung, da insbesondere in der Stadt Eberswalde die Leitung unmittelbar an Wohngebieten vorbei geführt werden soll.

Im konkreten Fall sollte auch geprüft werden, ob eine erdverkabelte Leitungstrasse nicht sinnvollerweise mit der Trasse der OPAL-Leitung gebündelt werden kann und soll, so AXEL VOGEL.

AXEL VOGEL forderte die Bürgerinnen und Bürger der Region auf, die am Montag, den 16.08.2010 beginnende Einspruchsfrist im laufenden Planfeststellungsverfahren zu nutzen und ihre Einwendungen einzureichen, um ihre Ansprüche im Verfahren zusichern. Mustereinwendungen stehen dafür auf der Internetseite der lokalen Bürgerinitiative „Interessengemeinschaft Uckermark" zur Verfügung: http://www.uckermark-ig.de/.