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Braunkohleverfahren Welzow Süd II: Neuer Tagebau nicht genehmigungsfähig – Planentwurf hält juristischer Überprüfung im Auftrag von bündnisgrüner Landtagsfraktion nicht stand

(Nr. 158) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat zwei Tage vor dem Ende der öffentlichen Auslegung des Braunkohleplanentwurfs für den geplanten Tagebau Welzow Süd, Teilfeld II die Einstellung des Verfahrens gefordert. „Der vorliegende Planentwurf ist so nicht genehmigungsfähig“, sagte der Fraktionsvorsitzende AXEL VOGEL. Dies sei das Ergebnis einer Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer aus Frankfurt (Main), die im Auftrag der bündnisgrünen Fraktion die zweite Auflage des Planentwurfes bewertet hat. Der erste Entwurf des Braunkohleplans von 2011 musste bereits wegen gravierender Mängel überarbeitet werden. „Der vorliegende Planentwurf weist demgegenüber sogar eine Mehrzahl an erheblichen Verschlechterungen der Planungsqualität auf“, heißt es in der juristischen Stellungnahme.

„Der Entwurf für das Vorhaben liest sich wie eine Wunschvorstellung des Bergbaubetreibers Vattenfall. Er hält aber einer konkreten Überprüfung nicht stand“, sagte AXEL VOGEL. So seien unter anderem die gesundheitlichen Auswirkungen der Umsiedlung auf die betroffenen Menschen nicht ausreichend gewürdigt worden. Auch gebe es keine Konzeption zur Existenzsicherung des von der geplanten Abbaggerung betroffenen Gewerbes bzw. der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe. „Nicht einmal im Ansatz wurde auch nur oberflächlich geprüft, ob eine Sicherung der jeweiligen wirtschaftlichen Existenzen - und damit die Lebensgrundlagen der Inhaber der Betriebe sowie deren Mitarbeiter - im Falle einer Inanspruchnahme ihrer bisherigen Gebäude und Wirtschaftsflächen möglich ist.“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer.

Grundlegend verstößt der Planentwurf zudem gegen das Verschlechterungsgebot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. „Die im Zusammenhang mit einem Braunkohlenabbau erfolgenden Sümpfungen werden aufgrund des Umfangs der Grundwasserentnahme zu einer Verschlechterung des mengenmäßigen Zustandes und in der Folge, im Rahmen des Wiederanstiegs des Grundwassers, zu einer weiteren Verschlechterung der Grundwasserqualität führen“, heißt es in der Stellungnahme. Zur Rede stehe die Entnahme von bis zu 100 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr. Das ist fast so viel wie alle Brandenburger Bürger zusammen pro Jahr verbrauchen (111,9 Mio. im Jahr 2010, ohne Industrie).

Die bündnisgrüne Fraktion spricht sich gegen eine Fortführung der Braunkohleförderung und -verstromung aus. „Die Braunkohleverstromung behindert den Ausbau der erneuerbaren Energien und steht zudem im Konflikt mit den Klimaschutzzielen des Landes“, sagte AXEL VOGEL. „Das Festhalten an der Braunkohleverstromung verzögert nicht nur die Energiewende, sondern ist sogar geeignet, diese für Jahrzehnte zu blockieren.“ Erst ein Ausstieg aus der Braunkohleverstromung mache hocheffiziente Gaskraftwerke, die für eine Übergangsphase ergänzend zu den erneuerbaren Energien erforderlich sind, wirtschaftlich. „Die bisher genehmigten Tagebaue reichen noch bis weit nach 2030. Bis dahin kann der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung sozialverträglich und versorgungssicher realisiert werden. Die Landesregierung hat es in der Hand. Wir fordern deshalb eine sofortige Einstellung des Braunkohlenplanverfahrens.“

>> Stellungnahme Braunkohleplanverfahren Welzow Süd II, September 2013

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