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Armutszeugnis für den Justizminister

(Nr. 26) Zu dem heute in der Enquetekommission Aufarbeitung präsentierten Gutachten zum personellen Umbruch bei Richtern und Staatsanwälten im Land Brandenburg sagt die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete SABINE NIELS:

"In der Diskussion über das Gutachten ist Justizminister Volkmar Schöneburg heute in unerwartet deutlicher Form ein Armutszeugnis ausgestellt worden. Schöneburg hat die Aufarbeitungsbestrebungen durch die Gutachterin regelrecht torpediert .

Die dokumentierte Behinderung der Arbeit wirft ein bezeichnendes Licht auf den ohnehin schon viel kritisierten Unwillen zur Aufarbeitung von Minister Schöneburg. Wenn das Justizministerium zunächst behauptet, dass einschlägige Unterlagen nicht existierten und erst nach vehementen Nachfragen diese dann doch - mit begrenzter Aussagekraft - zur Verfügung stellt, müssen Fragen nach der Seriosität gestellt werden. Wer sich erst mit der Androhung eines Organstreitverfahrens zu einer - begrenzten - Überlassung von Akten zwingen lässt, der setzt nicht auf Transparenz, sondern auf eine Mauertaktik.

Aufgrund Schöneburgs fehlender Auskunftsbereitschaft bleibt auch die wichtige Frage unbeantwortet, was die erneuten Anfragen zu denjenigen übernommen Staatsanwälten und Richtern ergeben haben, zu denen die Stasi-Unterlagenbehörde Anfang der 90er Jahre nur vorläufige Auskünfte erteilen konnte. Schöneburg selbst hatte im Rechtsausschuss im Mai 2012 versucht, Kritik an seinem Agieren zu beschwichtigen, indem er auf das damalige Vorgehen verwies. Danach wurden bei übernommenen Juristen, zu denen nur vorläufige Gauck-Auskünfte vorlagen, nach Ablauf der Probezeit weitere Anfragen gestellt. Die Ergebnisse dieser Anfragen, wenn sie denn tatsächlich gestellt wurden, wurden der Gutachterin jedoch vorenthalten.

Anerkennenswert bleibt angesichts der von der Gutachterin kritisierten 'Barrieren´ und der 'Unordnung´ bei der Aktenverwaltung lediglich deren Beharrlichkeit bei der wissenschaftlichen Arbeit. Allerdings bewegen sich die in der Studie festgehaltenen Ergebnisse durch die eingeschränkte Einsichtnahme - wie die Gutachterin selbst vermerkt - nur im Bereich des ,Wahrscheinlichen', sie beruhen auf ,Annahmen'. Das kann angesichts der Bemühungen der Gutachterin und der aufgewendeten Steuergelder kein befriedigendes Ergebnis sein."

1) Zitat des Gutachtens von Prof. Dr. Rosemarie Will, Humboldt-Universität, Berlin, „Personalpolitik im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg am Beispiel des personellen Umbruchs im Bereich der Richter und Staatsanwälte", S.13:

„Alle Akten enden mit der Ernennung der Bewerber als Richter bzw. Staatsanwalt auf Probe, sodass es keinerlei Aussagen im Gutachten zur Erprobung und Lebenszeiternennung gibt."