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Alleenkonzept gesetzeswidrig

(Nr. 177) Die geplante Änderung des Alleenerlasses durch die Landesregierung steht nicht im Einklang mit dem geltenden Naturschutzrecht. Dies ergibt ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegebenes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes. „Danach verstößt die im Alleenkonzept der Landesregierung geplante Abkehr vom Prinzip, gefällte Alleebäume 1:1 nachzupflanzen, gegen naturschutzrechtliche Vorgaben", sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS. Die bündnisgrüne Fraktion wird deshalb in der Plenarsitzung am 11.11. eine Rücküberweisung der Beschlussempfehlung zur Volksinitiative „Rettet Brandenburgs Alleen" in die zuständigen Ausschüsse beantragen. Es sei zwingend, die Beschlussfassung zu vertagen, sagte MICHAEL JUNGCLAUS. „Das Anliegen der Volksinitiative 'Rettet Brandenburgs Alleen' muss unter Berücksichtigung des nun vorgelegten Gutachten neu bewertet werden."

Als problematisch an dem Alleenkonzept schätzen die Gutachter insbesondere ein, dass darin Nachpflanzungen räumlich und zeitlich von den Fällungen entkoppelt werden. Dies widerspreche dem gesetzlichen Vorrang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die laut Naturschutzgesetz grundsätzlich ortsnah durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus muss laut Gesetz der Ausgleich wenigstens innerhalb von 25 Jahren erfolgen. Diese Vorgabe berücksichtige das Alleenkonzept der Landesregierung nicht.

„Folgt man dem vorliegenden Gutachten, würde der Landesbetrieb Straßenwesen bei der Umsetzung des Alleenkonzeptes künftig gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen. Dies wird unweigerlich Klagen der Umweltverbände nach sich ziehen und kann nicht im Interesse des Landes sein.", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Im Rahmen der Volksinitiative "Rettet Brandenburgs Alleen" hatten über 25.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken gegen das Alleenkonzept geäußert.

>>> Das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes als pdf