Zum Inhalt springen

Sozialen Wohnungsbau zielgerichteter voranbringen

Aus dem Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) im Haushaltskontrollausschuss geht hervor, dass durch eine Verbesserung der Landeswohnungsbauförderung im vergangenen Jahr die Fördergelder für sozialen Wohnungsbau 2020 voraussichtlich komplett abfließen werden, obwohl das Bewilligungsvolumen für dieses Jahr gegenüber dem letzten noch einmal verdoppelt wurde.

Dazu sagt der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Thomas von Gizycki: „Das ist ein riesiger Schritt nach vorne für den sozialen Wohnungsbau in Brandenburg! Die inzwischen wirklich sehr attraktiven Rahmenbedingungen haben viele Städte und Gemeinden im Land dazu veranlasst, erstmals in den sozialen Wohnungsbau einzusteigen. Mehr bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Teilen des Landes dringend nötig. Wir begrüßen daher diese Neuausrichtung der Landeswohnungsbauförderung und werden uns dafür einsetzen, dass die Forderungen des Haushaltskontrollausschusses zügig umgesetzt werden.“

Konkret forderte der Ausschuss das Ministerium auf, die starke Differenzierung der Wohnungsmärkte im Land Brandenburg im Blick zu behalten. „Es ist wichtig, regionalspezifische Lösungen zu finden und zielgerichteter zu fördern. Was in Potsdam oder Ludwigsfelde passt, kann in der Prignitz die falschen Anreize setzen. Eine zuverlässige Bedarfsermittlung für jede Region ist daher sehr wichtig“, so von Gizycki weiter. Es sollten zudem wirksame Investitionsanreize gesetzt, eine Flexibilisierung der Mietpreis- und Belegungsbindungen angestrebt sowie ortsbezogene Kooperationsvereinbarungen mit den Wohnungseigentümern getroffen werden.

Hintergrund:

Ein kritischer Bericht des Landesrechnungshofes zum Landeswohnungsbauprogramm hatte ans Licht gebracht, dass dem Land seit 2005 immer mehr sozialer Wohnungsbau verloren geht. Allein zwischen 2012 und 2017 nahm demnach die Gesamtzahl der Sozialwohnungen um fast die Hälfte ab, unter anderem, weil Mietpreis- und Belegungsbindung bei früheren Förderprojekten ausliefen, gleichzeitig aber Neubau aber nur in geringem Umfang gefördert wurde. In den Jahren 2016 bis 2018 vorgenommene Änderungen und Ergänzungen des MIL an seiner Mietwohnungsbauförderrichtlinie hatten nicht dazu geführt, das Förderprogramm attraktiver zu gestalten.