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Kurzarbeitergeld: verantwortungsvolle Arbeitgeber nicht bestrafen

Gastgewerbe und Hotellerie leiden besonders unter der Corona-Pandemie. Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben ihre Angestellten nicht entlassen, sondern in Kurzarbeit geschickt. Nun geht aus den Bescheiden der Arbeitsagenturen hervor, dass an Feiertagen kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestünde und hier der Arbeitgeber zahlen müsse.

Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Carla Kniestedt wollte mit einer Mündlichen Anfrage von der Landesregierung wissen, welche Möglichkeit sie sieht, auf die Arbeitsagenturen einzuwirken, damit die Bescheide diesen Fakt berücksichtigen und so entschieden wird, wie es der Arbeitsrealität entspricht.

Zur Antwort sagt sie:

„In Restaurants, Pensionen und Hotels wird an Feiertagen besonders viel gearbeitet, das ist klar. Es ist daher absurd, dass ausgerechnet an diesen Tagen kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht! Damit werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestraft, die Verantwortung übernommen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht entlassen, sondern in Kurzarbeit geschickt haben – und nun selbst in die Tasche greifen müssen. Es beruhigt mich, zu hören, dass die Landesregierung den Fehler im System ebenfalls erkannt hat. Sie hat mir mitgeteilt, dass die Arbeitsagenturen informiert und aufgefordert sind, die Praxis zu überdenken. Bis dahin kann ich den Betroffenen nur raten, Widerspruch einzulegen!“

Mündliche Anfrage und Antwort des MWAE (pdf-Datei)