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Kommunalparlamente dank Landtagsbeschluss auch während Corona-Pandemie handlungsfähig

Im Mittelpunkt des heutigen Landtags-Sonderplenums stand die Handlungsfähigkeit der kommunalen Parlamente. Dazu hatten die den Regierungsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag und Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser wurde vom Landtagsplenum beschlossen.

Dazu sagt Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Wir haben heute im Landtag die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Parlamente in der momentanen Corona-Pandemie geschaffen – darüber bin ich sehr erleichtert. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Hoheit der Kommunalparlamente und die demokratischen Rechte und Strukturen auch auf dieser Ebene gewahrt bleiben. Zuletzt konnten Sitzungen durch die sich ausbreitende Pandemie vielerorts nur noch vereinzelt stattfinden. Dabei ist die Arbeit der Kommunalparlamente aktuell wichtiger denn je. Mit dem Beschluss erhalten die Kommunen nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern es wird auch das gesundheitliche Risiko für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger minimiert, da es erstmals möglich wird, andere Sitzungsformen wie beispielsweise Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen.“