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Erweiterung des BER nur mit Planfeststellungsbeschluss samt Umweltverträglichkeitsprüfung und Bürgerbeteiligung

Zu der vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg abgelehnten Klage der vier BER-Anrainergemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Schulzendorf und Eichwalde sowie des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) gegen den von der FBB GmbH geplanten Ausbau des BER (Masterplan 2040) sagt Thomas von Gizycki, Vorsitzender des Sonderausschusses BER und Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Wir bedauern dieses Urteil und gehen davon aus, dass hiergegen Rechtsmittel eingelegt wird. Wir erwarten von den Ländern Berlin und Brandenburg für den Bau eines dritten Terminals einen neuen Planfeststellungsbeschluss samt Umweltverträglichkeitsprüfung und Bürgerbeteiligung. Grundlage für die Lärmberechnungen im derzeit gültigen Planfeststellungsbeschluss sind 360.000 Flugbewegungen im Jahr. Nach dem Masterplan 2040 soll der BER aber auf etwa 55 Millionen Passagiere und bis zu 400.000 Flugbewegung ausgebaut werden – und zwar scheibchenweise ohne Beteiligung der Bürger*innen und ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Um die Lärm und Verkehrsbelastungen und damit die Auswirkungen für die Anwohner*innen zu prüfen, ist dies jedoch dringend notwendig.“