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Einrichtungsaufsicht wirkt

Jugendministerin Ernst (SPD) berichtete heute, dass nach intensiver Überprüfung die Betriebserlaubnis für den Teilbetrieb der stationären Kinder- und Jugendeinrichtung „Neustart“ des Arbeiter- und Samariter-Bundes Lübben (ABS) für zwölf Plätze für Kinder und Jugendliche mit intensivpädagogischem Förder- und Betreuungsbedarf versagt bleibt. Nur für die Plätze für Kinder und Jugendliche mit weniger intensivpädagogischem Förder- und Betreuungsbedarf darf der Betrieb weitergeführt werden, allerdings unter Auflage der Begleitung durch eine Qualitätsagentur. Die Missstände in der Einrichtung waren durch Berichte der Hamburger taz im Spätsommer 2019 bekannt geworden. Ehemalige BewohnerInnen der Einrichtung hatten sich an die taz gewandt.

Die Fraktionsvorsitzende und kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Petra Budke, erklärt dazu:

„Ich begrüße die Maßnahme der Ministerin ausdrücklich. Der teilweise Entzug der Betriebserlaubnis für die Kinder- und Jugendeinrichtung „Neustart“ in Jänschwalde ist ein Zeichen dafür, dass die Einrichtungsaufsicht durch das MBJS wirksam ist. Der ganze Vorgang zeigt einmal mehr, wie wichtig es war, dass eine Konzeption für eine unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen erzieherischer Hilfen vom Landtag auf den Weg gebracht wurde. Nach Erarbeitung der Konzeption soll die Ombudsstelle ab 2021 an den Start gehen.“