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Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten: Widerstand von Bündnisgrünen gegen Quellen-TKÜ war berechtigt

(Nr. 59) Zur Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht, Dagmar Hartge, nimmt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ursula Nonnemacher, wie folgt Stellung:

„Der Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten bestätigt, dass unsere vehemente Kritik an den ursprünglich vorgesehenen neuen Instrumenten im Polizeigesetz, insbesondere an der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), richtig und notwendig war. Bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs habe ich deutlich gemacht, dass der Zugriff der Polizei auf Nachrichten, die über Messengerdienste geschickt werden, bereits im Vorfeld einer Gefahr massiv in die Privatsphäre eingreift und den Datenschutz bedroht. Ebenso wies ich darauf hin, dass es bei der Quellen-TKÜ derzeit technisch noch nicht möglich ist, ausschließlich auf die laufende Kommunikation von Verdächtigen zuzugreifen. Ein verfassungskonformer Einsatz der Quellen-TKÜ wäre somit nicht möglich gewesen.

Die auf einer Anhörung im Innenausschusses u.a. durch die Landesdatenschutzbeauftragte geäußerte, teilweise drastische Kritik an der Quellen-TKÜ, aber auch der Widerstand durch unsere Fraktion und Abgeordnete der Linken führten letztendlich zur Streichung dieses Instruments aus dem Gesetzentwurf. Ich danke insbesondere Frau Hartge für ihre klaren Worte.“