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Verstöße gegen das Brandenburger Bestattungsgesetz müssen geahndet werden

(Nr. 133) „Wenn in Annoncen in Brandenburger Zeitungen dafür geworben wird, wie man die Bestimmungen des Brandenburger Bestattungsgesetzes aushebelt, dann müssen die Firmen, die diese Praktiken anbieten, auch ordnungsrechtlich belangt werden. Die Landesregierung kann sich nicht damit rausreden, sie sei nicht für die Umsetzung eines Landesgesetzes zuständig. Eine Initiative, um die Landkreise und Kommunen für das Problem zu sensibilisieren, wäre das mindeste, was ich erwarten würde“, kommentiert Axel Vogel, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage.

In der Kleinen Anfrage wurde nach der Vereinbarkeit von so genannten alternativen Bestattungsformen mit dem Brandenburger Bestattungsgesetz gefragt. In Brandenburger Zeitungen wird immer wieder dafür geworben, Verstorbene im Ausland einer Feuerbestattung zuzuführen und die Asche dann ohne Kennzeichnung nach Deutschland zurückzuführen. Das Brandenburger Bestattungsgesetz sieht vor, dass die Asche der Verstorbenen vollständig auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Entgegen diesen Bestimmungen wird aber dafür geworben, die Asche im eigenen Garten beizusetzen oder daraus ein Pflanzsubstrat herzustellen.

Der Brandenburger Landtag hatte vor einem Jahr das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg überarbeitet und sich gegen diese Praktiken, die unserer Bestattungs- und Erinnerungskultur entgegenstehen, gewandt.

>> Unsere Kleine Anfrage „Vereinbarkeit von alternativen Bestattungsformen mit dem Brandenburger Bestattungsgesetz“ und die Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)