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Grüne fordern verpflichtende Videoüberwachung in Brandenburger Schlachthöfen

(Nr. 120) In letzter Zeit wurden tierschutzrechtliche Verstöße in einem Brandenburger Schlachthof in Hakenberg bekannt. In dem Betrieb wurden Schläge und Tritte sowie mehrere Fehlbetäubungen von einer Tierschutzorganisation per Video dokumentiert. Der Fall erlangte starke öffentliche Aufmerksamkeit, auch dadurch, dass ein Mitarbeiter des Veterinäramtes vor Ort war. Benjamin Raschke, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nahm die Missstände in Hakenberg zum Anlass, die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage nach den Tierschutzkontrollen in Schlachthöfen zu fragen. Zur Antwort der Landesregierung sagte er:

„Ich begrüße es, dass die Landesregierung sich nun im Zuge der zukünftigen Vermeidung von Tierschutzverstößen in Schlachthöfen dafür einsetzen will, dass die entsprechenden Bereiche in Schlachtbetrieben per Videokamera überwacht werden müssen. Weil der grausame Umgang der Mitarbeiter*innen in Hakenberg kein Einzelfall zu sein scheint und die regulären Kontrollen der Veterinärbehörden nicht ausreichen, halte ich eine Videoüberwachung ebenfalls für dringend geboten. Meiner Einschätzung nach bedarf es dabei unbedingt einer verpflichtenden Installation von Kameras und nicht einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Betriebe. Darüber hinaus darf die Überwachung nicht durch die Betriebe selbst, sondern muss durch die Veterinärämter geschehen. Dort muss das Personal aufgestockt werden, damit das entsprechende Material überhaupt gesichtet werden kann. Grundsätzlich müssen wir aber an der Wurzel des Problems ansetzen, die keinen Tierschutz zulässt und eine 'artgerechte' Tötung unmöglich macht: der enorme wirtschaftliche und folglich zeitliche Druck, unter dem die Mitarbeiter*innen stehen.“

Benjamin Raschke hatte in der Kleinen Anfrage ebenfalls nach den Umweltkontrollen gefragt. Im Gegensatz zu den Tierschutzkontrollen sieht die Landesregierung hier keinerlei Handlungsbedarf. Die Landesregierung misst den Abwässern aus Schlachthöfen, die in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, keine zusätzlichen Risiken oder Gefahren zu. Benjamin Raschke sagt hierzu: „Durch unsere regelmäßigen Abfragen wissen wir, wie massiv Antibiotika in der Brandenburger Massentierhaltung zum Einsatz kommt. Die Landesregierung hat aber keinerlei Kenntnis darüber, auf welche Parameter die Abwässer der Schlachthöfe kontrolliert werden, ob also auch auf antibiotikaresistente Keime untersucht wird. Angesichts der Debatte um Antibiotikaresistenzen bereitet mir dieser sorglose Umgang mit den Abwässern große Bauchschmerzen.“

>> Kleine Anfrage "Tierschutz-und Umweltschutzverstöße in Schlachthöfen" und die Antwort der Landesregierung als pdf-Datei.