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Verbot halbautomatischer Waffen endlich umsetzen

(Nr. 49) Anlässlich der verheerenden rechtsextremistischen Attentate in Neuseeland erneuert der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Axel Vogel, seine Forderung, auch in Brandenburg den Besitz halbautomatischer Waffen für Privatpersonen zu verbieten:

„Auch bei den tödlichen Attentaten in Neuseeland kamen wieder halbautomatische Waffen zum Einsatz. Die neuseeländische Regierung hat daraus die einzig vernünftige Konsequenz gezogen und den privaten Besitz solch halbautomatischer Waffen nun verboten. Halbautomatische Waffen bergen bei Missbrauch einfach ein zu hohes Zerstörungs- und Gefahrenpotential.

Auch in Brandenburg befinden sich bislang mehrere tausend halbautomatische Waffen legal in privatem Besitz. Zwar muss nach dem deutschen Waffenrecht auf dem Papier jeder Waffenbesitzer auch auf seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft worden sein (§§ 5, 6 WaffG), doch ist eine dauerhafte Überprüfung und Einschätzung einer solch großen Anzahl von Waffenbesitzern kaum zuverlässig möglich.“

Axel Vogel gibt zu bedenken, dass Waffenbesitzer in Brandenburg „nur etwa alle vier Jahrzehnte mit einer behördlichen Kontrolle zu rechnen haben. Insbesondere gibt es für die Behörden bei halbautomatischen Waffen keine Möglichkeit zu überprüfen, ob der fragliche Besitzer die legale begrenzte Magazinkapazität einer solchen Waffe nicht nach Erwerb der Waffenbesitzkarte einfach mit großen Magazinen technisch nachrüstet. Absurderweise dürfen zudem auf deutschen Schießplätzen bereits Zwölfjährige mit Einverständnis der Sorgeberechtigten an den Schießstand (§ 27 WaffG).“

„Wir sollten unsere Gesellschaft entmilitarisieren, bevor es zu tödlichen Attentaten wie in Neuseeland kommen kann. Hierzu ist nicht nur die bisher gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle konsequent umzusetzen. Der Besitz von voll- und halbautomatischen Schusswaffen sollte generell verboten werden. Dies gilt auch und gerade für Sportschütz*innen und Jäger*innen. Es sollten das frühere Verbot von Schalldämpfern wieder in Kraft gesetzt, Schusswaffen mit Nachtsichtgeräten nicht zugelassen, der Kontakt Minderjähriger mit Waffen auf ein Minimum begrenzt und die Ausgabe von Waffenscheinen maximal beschränkt werden. Auch Brandenburg ist vor Gewalttätern nicht gefeit, sei es aus dem rechtsextremistischen oder aus anderen Milieus. Die Landesregierung sollte sich auf Bundesebene für eine entsprechende Verschärfung stark machen.“

Eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/4721) unserer Fraktion von Mitte 2016 hatte ergeben, dass es seinerzeit 7378 halbautomatische Waffen (Lang- und Kurzwaffen) legal in Brandenburg gab.