Zum Inhalt springen

Skeptik gegenüber geplanter Erdgasförderung bei Zehdenick – Erkundungsbohrungen auch in Naturschutzgebiet geplant

(Nr. 44) Das Vorhaben der Jasper Resources, im Raum Zehdenick an der Grenze von Oberhavel und der Uckermark Erdgas zu fördern, stößt bei der bündnisgrünen Landtagsfraktion auf Skepsis. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion geht hervor, dass bislang nur eine sogenannte „Aufsuchungserlaubnis“ erteilt wurde. Die eigentliche Förderung von Erdgas ist demnach noch nicht genehmigt worden. Dazu seien weitere Anträge und Genehmigungsverfahren nötig. Die Laufzeit der Aufsuchungserlaubnis endet am 9.11.2020. Eine Auswertung von DDR-Erkundungsbohrungen in den Jahren 1974 bis 1978 habe ergeben, dass sich im Gebiet Zehdenick mit hoher Wahrscheinlichkeit eine konventionelle Erdgaslagerstätte befindet. Gegen die Pläne, in der Region Erdgas zu fördern, gibt es massiven Widerstand in der Bevölkerung.

„Grundsätzlich haben Bergbaukonzerne aufgrund des antiquierten Bundesbergrechts ein Anrecht auf die Ausbeutung von Rohstoffen. Aber die Förderung von Erdgas mitten in einem Naturschutzgebiet darf nicht so einfach durchgewunken werden“, sagte die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. Das Erlaubnisfeld für die Aufsuchung umfasst auch Teile von Schutzgebieten, wie das Naturschutzgebiets `Kleine Schorfheide´, wie aus der Antwort der Landesregierung deutlich wird. Nach Rechtsauffassung der bündnisgrünen Landtagsfraktion bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, um in einem Schutzgebiet Erdgas fördern zu können. „Die konkrete Rechtslage muss nun daraufhin geprüft werden, ob die Rohstoff-Förderung in diesem Gebiet überhaupt genehmigungsfähig ist“, sagte Schinowsky. Benjamin Raschke, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion ergänzte: „Ich halte das für unwahrscheinlich, denn die Ausbeutung der Lagerstätten ist mit z.T. erheblichen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt verbunden. Aus anderen Bundesländern hören wir Berichte über Erdbeben, Schadstoff-Belastungen und die problematische Verklappung von Lagerstättenwasser.“

Die Einschätzung der Fraktion stützt sich auch auf Erfahrungen mit den Planungen des französischen Energiekonzerns Engie (vormals GDF/Suez) im Naturpark Dahme-Heideseen. Hier vertrat die Landesregierung die Ansicht, dass die Förderung nur auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung möglich ist. Eine Genehmigung für eine Erdgasaufbereitungsanlage im Naturpark dürfe nur erteilt werden, wenn der „Charakter des Gebietes nicht verändert und die Förderung dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwiderläuft“, hieß es von ihr im Jahr 2016. Ausnahmen wären demnach nur möglich, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliege. Der französische Energiekonzern zog sich im Jahr 2017 aus dem Naturpark zurück ohne Gründe abzugeben.

Grundsätzlich müsse aber auch die Bundesregierung endlich aktiv werden: „Das antiquierte Bundesberggesetz, das die Rechtsgrundlage für die Ausbeutung von Bodenschätzen in Deutschland bildet, verhindert eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung und schafft kaum Transparenz zu den Auswirkungen der Förderung. Ein Gesetz, das einzig und allein den Konzernen zur Ausbeutung von Rohstoffen dient, aber Gemeinden und Kommunen nur sehr eingeschränkt Mitspracherechte bietet, sowie Belange der betroffenen Bürger und der Umwelt hintanstellt, ist ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend“, kritisierte der Vorsitzende der bündnisgrünen Fraktion Axel Vogel.

>> Kleine Anfrage „Erdgasförderung in der Region um Zehdenick“ und Antwort der Landesregierung

>> Kleine Anfrage „Förderung von Erdöl und Erdgas in Brandenburg“ und Antwort der Landesregierung