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Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung von Jugendlichen mit Förderbedarf steht aus

(Nr. 126) Zum einjährigen Modellprojekt der Nachmittagsbetreuung von Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ab der 7. Klasse sagt die bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marie Luise von Halem:

„Wir begrüßen, dass es nach jahrelanger Diskussion endlich einen ersten pragmatischen Schritt zur Nachmittagsbetreuung von Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gibt. Nun kommt es darauf an, dass die Kommunen vor Ort Betreuungsangebote schaffen, die betroffenen Eltern darüber informieren und unbürokratisch die Kofinanzierung garantieren. Das Gelingen ist vom Wohlwollen der Kommunen abhängig. Wir hingegen sehen echte Inklusion nur umgesetzt mit einem gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf diese Betreuung. Den gemeinsamen Gesetzesantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU dazu hat die rot-rote Koalition abgelehnt. Ohne diesen Rechtsanspruch aber verbleiben die Eltern der betroffenen Jugendlichen in der Rolle der Bittsteller.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich in der nächsten Legislaturperiode um diese gesetzliche Regelung und die nachhaltige finanzielle Absicherung der Nachmittagsbetreuung von Jugendlichen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kümmern.“