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Neue illegale Müllablagerungen im Land Brandenburg - Umweltgefährdung weiter offen

(Nr. 93) Brandenburg bleibt ein Paradies für Müllhändler, die Abfall unrechtmäßig und unsachgemäß verklappen. Die Zahl der illegalen Müllkippen in Landesverantwortung verharrt weiter auf einem hohen Niveau. Seit Mitte 2018, als die Landesregierung die Zahl der illegalen Halden in Landesverantwortung mit 91 angab, wurden acht neue illegale Müllablagerungen bekannt. Die Zahl der als beräumt geltenden illegalen Halden stieg in diesem Zeitraum von 18 auf 22, wie aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervorgeht.

Die acht neu bekannt gewordenen illegalen Halden liegen in Hennersdorf (Elbe-Elster), Boblitz, Sedlitz (Oberspreewald-Lausitz), Demerthin, Halenbeck/Rohlsdorf (Prignitz), Werbig (Märkisch-Oderland) sowie in Beeskow und Eisenhüttenstadt (Oder –Spree). Hier wurden insbesondere Baumischabfälle und Bauschutt, Klärschlamm, Boden, Schlacken und Aschen sowie ballierte Ersatzbrennstoffe und Kunststoffabfälle abgelagert. In allen Fällen laufen zurzeit Verwaltungsverfahren, um die jeweiligen Unternehmen in die Pflicht zur Beräumung und Entsorgung zu nehmen. Nach Angaben der Landesregierung gehen von den Ablagerungen keine Gefahren für Mensch und Umwelt aus.

Allerdings liegen aktuell auch keine Ergebnisse weiterer Gefahrenabschätzung, wie beispielsweise aus dem (erweiterten) Grundwassermonitoring vor. Entsprechende Untersuchungen liefen im vergangenen Jahr bereits am Sandtagebau Schönwalde, in den Tontagebauen Plessa und Herzfelde-Lehngutsbruch. Hinzugekommen ist ein erweitertes Grundwassermonitoring am Kiestagebau in Markendorf und eine vertiefende Gefährdungsabschätzung am Tagebau Germendorf III, die durch den Unternehmer selbst durchgeführt wird.

„Die aktuelle Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Gefahrenabschätzungen für illegale Ablagerungen trotz der Dringlichkeit aufgrund potentieller Umweltauswirkungen nur schleppend vorangehen. Umweltminister Vogelsänger wirkt hier eher verzögernd als aufklärend. Es ist aber wichtig zu wissen, welche Gefahren von unrechtmäßig verklapptem Müll ausgehen, um handeln zu können“, sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Benjamin Raschke. Immerhin soll nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss die Priorisierungsrangfolge der Abfalllager in Zuständigkeit des Landesumweltamtes Ende des Monats aktualisiert vorliegen. Grundlage für die Priorisierung seien mögliche Risiken für Mensch und Umwelt.

Bereits beräumt wurden inzwischen die illegalen Ablagerungen durch die Fläming Sortieranlage GmbH in Neuendorf (Potsdam-Mittelmark). Rund 3,3 Millionen € an Landesmitteln wurden hier eingesetzt, um ungesicherte Asbestabfälle zu entsorgen. Diese Beräumung wurde im vergangenen Jahr von der Landesregierung als prioritär gezeichnet. Mit Stand vom 19.06.2019 gelten nach Angaben der Landesregierung von den 75 Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt 15 als beräumt und 19 als teilweise beräumt. Von den 24 illegalen Abfallansammlungen in Zuständigkeit des Landesbergamtes wurden an 7 Standorten Entsorgungen durchgeführt. Die Art dieser Entsorgungen wirft allerdings Fragen auf, da nach Angaben der Landesregierung „eine Beräumung und Entsorgung einzelner Abfallfraktionen […] nur im Einzelfall“ erfolgt.

Zu den illegalen Abfallansammlungen, für die die Landkreise verantwortlich sind, konnte die Landesregierung keine Angaben machen. Hier hatte Benjamin Raschke im Frühjahr dieses Jahres eine Abfrage auf kommunaler Ebene initiiert. Im Ergebnis wurde deutlich, dass illegale Müllablagerungen zunehmen und die Zahl mit Beräumungen und Entsorgungen nicht Schritt halten kann. Gefährdungsabschätzungen liegen auch hier nur in unzureichendem Umfang vor.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt etwa 4,08 Millionen Euro an Landesmitteln für den Rückbau, die Beräumung und Überwachung sowie die Erarbeitung von Sanierungs- und Entsorgungskonzepten zur Verfügung gestellt.

>>> Antwort auf Kleine Anfrage "Aktueller Stand zu illegalen Abfallansammlungen im Land Brandenburg" (PDF)