Zum Inhalt springen

Land muss allen Studierenden unrechtmäßig erhobene Rückmeldegebühren erstatten

(Nr. 86) Das Wissenschaftsministerium unterstützt die Universität Potsdam in der Überlegung, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam zur Rückzahlung der Rückmeldegebühren Berufung einzulegen. Das hat Wissenschaftsministerin Martina Münch heute im Wissenschaftsausschuss bekannt gegeben. Hierzu sagt die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marie Luise von Halem:

„Wir kritisieren die Position der Landesregierung, die Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Rückmeldegebühren auf diejenigen Studierenden zu beschränken, die frühzeitig geklagt haben. Damit beschädigt die Landesregierung das bereits belastete Vertrauen in den Rechtsstaat. Wir fordern das Land auf, die vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuften Gebühren endlich unbürokratisch zurückzahlen. Die Studierenden dürfen nicht die Belastung für die seinerzeit fehlerhafte Rechtsgrundlage tragen. Berlin hat sich hier großzügig gezeigt – mit positivem Echo. Ich fordere die Landesregierung auf, diesem Beispiel zu folgen.“

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 die pauschale Rückmeldegebühr in Höhe von 51 Euro pro Semester als verfassungswidrig gekippt. 65 Studierende, die frühzeitig geklagt hatten, haben die Gebühren erstattet bekommen. Für die anderen Studierenden macht die Landesregierung die Verjährung geltend. Das sah das Verwaltungsgericht Potsdam anders und entsprach am 29.3.2019 einer Klage von zwei Studierenden auf Rückerstattung der Gebühren.