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Integration durch Ausbildung und Arbeit – hier müssen auch die Ausländerbehörden mitspielen

(Nr. 35) Das brandenburgische Bildungsministerium und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit haben heute auf die Bedeutung der dualen Ausbildung für die Integration junger Geflüchteter und die ökonomische Bedeutung von Geflüchteten für den Arbeitsmarkt in Zeiten des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels hingewiesen. Dazu nimmt die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ursula Nonnemacher, wie folgt Stellung:

„Es ist sehr begrüßenswert, dass sich das Bildungsministerium und die Arbeitsagentur für die Ausbildung junger Flüchtlinge engagieren. Sie haben klar erkannt, dass die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme eine zentrale Rolle bei der Integration spielt und auch die ökonomische Bedeutung von Migrantinnen und Migranten, die hier zunächst eine Ausbildung machen und dann eine Arbeit aufnehmen, richtig herausgestellt.

Für eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt müssen aber auch die kommunalen Ausländerbehörden mitspielen, die über den Aufenthaltsstatus junger Geflüchteter entscheiden. Hier erleben wir jedoch leider häufig, dass bürokratischen Fragen mehr Gewicht beigemessen wird als der Integrationsgedanke und bestehende Ermessensspielräume für die Duldung zur Aufnahme einer Ausbildung (3+2 Regelung) gegen junge Geflüchtete ausgelegt wird. Diese Verwaltungspraxis muss sich dringend ändern.“

Ursula Nonnemacher verwies auf die Ergebnisse einer neuen Studie, die die Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegeben hatte. Demnach ist der deutsche Arbeitsmarkt aufgrund der demografischen Entwicklung auf Zuwanderung aus EU-Drittstaaten angewiesen. Mittel- bis langfristig seinen jährlich 260.000 Einwanderer nötig, um den Arbeitskräftebedarf decken zu können.