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Geplante Erdgasförderung: Keine gesetzliche Grundlage für Moratorium. Bündnisgrüne Fraktion für „Runden Tisch“

(Nr. 92) Kommunen und Anwohner in der Uckermark und in Oberhavel hatten Mitte Mai 2019 wegen befürchteter negativer Umweltfolgen ein Moratorium gegen die geplante Erdgasförderung im Feld Zehdenick gefordert. Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums gibt es hierfür aufgrund der Vorgaben des Bundesberggesetzes jedoch keine rechtliche Grundlage. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert daher die Einsetzung eines Runden Tisches unter Beteiligung der Landesregierung, Förderunternehmen, Vertretern der betroffenen Kommunen und Anrainern.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) hatte jüngst auf eine parlamentarische Anfrage der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky zu einem möglichen Moratorium gesagt: „Kohlenwasserstoffvorhaben, also auch Erdgasvorhaben, unterliegen dem Bundesberggesetz. Das Bundesberggesetz ist Bundesrecht. Darüber wird sich das Land Brandenburg nicht hinweg setzen können.“

Aus Sicht der Landesregierung stellen die weiteren rechtlichen Grundlagen, insbesondere aus dem Umwelt- und Raumordnungsrecht umfassende und strenge Anforderungen an die Kohlenwasserstoffvorhaben und die ausführenden Unternehmen. Die Einrichtung eines Moratoriums gegenüber Kohlenwasserstoffvorhaben über eigene Landesregelungen sei damit rechtlich nicht umsetzbar. Die Kommunen wollten mit dem Moratorium erreichen, dass die Voraussetzungen für die Erschließung neuer Erdgasfelder in Brandenburg grundsätzlich überprüft werden müssen.

„Der Blick in andere Erdöl- und Erdgas-Regionen wie Teile Niedersachsens oder die Altmark (Sachsen-Anhalt) zeigt, mit welch weitreichenden negativen Folgen für Mensch und Umwelt die Förderung einhergehen kann. Vor diesem Hintergrund ist die Sorge der Menschen aus der Uckermark und aus Oberhavel vor Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität und auch der Tourismusbranche berechtigt“, sagte die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Heide Schinowsky.

„Vor diesem Hintergrund darf das Land bei solch Großprojekten nicht allein auf formale Planungsverfahren setzen, sondern muss aktiv den Dialog zwischen allen Beteiligten suchen und befördern.“ Vorstellbar wäre, hierfür einen Runden Tisch einzuberufen und mit dem Förderunternehmen symbolisch ein Moratorium zu vereinbaren, um in einem überschaubaren Zeitraum eine Verständigung herbeizuführen. Das Moratorium sollte auch für die geplante Erdgasförderregion am Schwielochsee in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree gelten.

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Antwort Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD)
https://heide-schinowsky.de/images/dokumente/MA1751_Moratiorium_Energiewirtschaft.pdf