Zum Inhalt springen

Gentechnisch verunreinigtes Rapssaatgut – auch Brandenburg betroffen

(Nr. 100) Auf rund 19 ha Brandenburger Ackerfläche, das sind mehr als 26 Fußballfelder, wurde im vergangenen Jahr gentechnisch veränderter Raps angebaut, aufgrund eines verzögerten Meldeverfahrens. Dies bestätigte die Landesregierung auf Anfrage des umweltpolitischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Benjamin Raschke. Immer wieder werden gentechnische Verunreinigungen in Saatgut von Mais und Co. nachgewiesen. Allein in Brandenburg war das in 11 Maisproben in den vergangenen 10 Jahren der Fall. Dann gelangt das betroffene Saatgut gar nicht auf die Äcker, da es vor der Aussaat untersucht und bei Beanstandungen direkt aus dem Verkehr gezogen wird. Allerdings kam es im vergangenen Jahr auf Brandenburger Äckern zur Aussaat von Raps mit Beimengungen von gentechnisch verändertem Saatgut (GT73), weil die für die Untersuchungen verantwortlichen französischen Behörden die Verunreinigungen erst nach der Aussaat meldeten.

„Die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf die Umwelt und die Gesundheit sind häufig nicht untersucht und deshalb ist der Anbau in Deutschland auch verboten“, erklärt Benjamin Raschke. „Warum die Meldungen so verzögert waren, wirft daher Fragen nach der Praxistauglichkeit des Meldeverfahrens auf.“ Auch in weiteren Fällen in der jüngsten Vergangenheit wie bei mit Insektengift Fipronil belasteten Eiern und mit gentechnisch veränderten Bakterien verunreinigtem Tierfutter war der Informationsfluss innerhalb der europäischen und nationalen Behörden zu langsam, um ein Inverkehrbringen zu verhindern.

In Bezug auf gentechnisch verändertes Saatgut gilt in Deutschland die Null-Toleranz Regelung, d. h. hier werden keine Beimengungen von gentechnisch verändertem Saatgut toleriert, die Schläge in Brandenburg wurden vor der Blüte umgepflügt um eine Ausbreitung zu verhindern.

Weiterführende Informationen

>> Die Kleine Anfrage „Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen im Land Brandenburg“ und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)