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Fall in der Uckermark zeigt: Landesregierung betreibt in Schutzgebieten nur Schein-Naturschutz für die EU

(Nr. 8) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einer Kleinen Anfrage kritische Fragen zur Neuausweisung des nahe der Schweinemastanlage Haßleben liegenden Naturschutzgebiets Kuhzer See Klaushagen (Uckermark) gestellt. Das Ergebnis: Selbst in Schutzgebieten der höchsten Kategorie werden Bestimmungen ausgehöhlt und unterlaufen, um industrielle Landnutzung ohne Beschränkungen zu ermöglichen. Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Benjamin Raschke, sagte dazu: "Wenn in einer Verordnung für ein Schutzgebiet der Einsatz von Pestiziden zuerst grundsätzlich für alle Arten von Pestiziden verboten wird, um dies im nächsten Paragraphen gleich wieder auszuhöhlen, ist das absurd. Ebenso absurd ist es, Schutzgebiete auszuweisen und alle Bereiche, die von einer Beeinträchtigung oder gar Zerstörung besonders gefährdet sind, auszuklammern. Es ist offenkundig, dass hier nicht die Natur geschützt, sondern nur der Schein gegenüber der EU gewahrt werden soll. Ich fürchte, dies trifft auch auf Schutzgebiete in anderen Landesteilen zu."

In der Antwort zum neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet Kuhzer See-Klaushagen begründet die Landesregierung die Verkleinerung der Fläche um immerhin 370 ha mit einem angeblichen wissenschaftlichen Fehler. Aus den Antworten ergibt sich, dass der Erhaltungszustand der Rotbauchunke anhaltend schlecht ist. Es wird deutlich, dass für Lebensraumtypen, die in einen schlechten Zustand sind, oder geschützte Arten, die zu verschwinden drohen, keine Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Ursachen für die schlechten Zustand oder Gegenmaßnahmen werden nicht genannt.

Benjamin Raschke: „Geradezu absurd wird es, wenn die Landesregierung behauptet, die Ausweisung der Lebensräume der Rotbauchunke und des Kammmolches in den Kleingewässern auf den Ackerflächen1 sei ein Fehler gewesen. Andersherum wird ein Schuh draus: Die rücksichtslose Bewirtschaftung dieser Flächen und die nachgewiesene Verseuchung2 dieser Kleingewässer haben dazu geführt, dass die Population nun fast erloschen ist. Statt sich über Gegenmaßnahmen Gedanken zu machen, scheinen die politisch Verantwortlichen mit der Situation zufrieden zu sein."

Der Fraktionsvorsitzende Axel Vogel sagte: „Schon 2011 habe ich die Belastung der Kleingewässer in dem FFH-Gebiet angeprangert und die Landesregierung aufgefordert, wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten, um die Lebensräume der Amphibien zu schützen. Stattdessen stellt die Landesregierung nun fest, es seien auf den intensiv bewirtschafteten Äckern keine Lebensräume mehr vorhanden. Das ist der eigentliche Skandal: Selbst in Schutzgebieten der höchsten Kategorie werden Bestimmungen ausgehöhlt und unterlaufen, um industrielle Landnutzung ohne Beschränkungen zu ermöglichen. Das Leitmotiv von Umweltminister Vogelsängers scheint hier zu lauten: Wenn in einem Schutzgebiet alle geschützten Arten erfolgreich ausgerottet sind, kann der Artenschutz einer rücksichtslosen Ausbeutung von Natur und Umwelt auch nicht mehr im Wege stehen."

Die Abgeordneten kündigten an, die zuständigen EU-Behörden über den hier vorliegenden Umgang mit Schutzgebieten in Kenntnis zu setzen.

Quellen:

1) Studie des BUND: Auswertung der Proben aus Feldsöllen in der Uckermark, Barnim, Landkreis Oderspree 2013 und 2012

2) Bundesamt für Naturschutz, Standarddatenbogen des FFH Gebietes 2747-304 Klaushagen: „Überwiegend ackerbaulich genutzte Agrarlandschaft im Uckermärkischen Hügelland mit einer Vielzahl von Kleingewässern, Arten des Anhangs II: Fischotter, Rotbauchunke, Kammmolch und Große Moosjungfer“

3) Homepage Axel Vogel:

· Pressemittteilung vom 06.12.2011: Land spielt Gefahren der Pestizidbelastung in der Uckermark herunter

· Pressemittteilung vom 26.10.2011: Massive Pestizidbelastungen in Oberflächengewässern bei Stabeshöhe (Uckermark)

· Kleine Anfrage 1634 vom 17.10.2011: Massive Pestizidbelastungen in Oberflächengewässern bei Stabeshöhe

Anlagen: Antwort auf Kleine Anfragen 4133 und 4140