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Erfolg in Roddahn – Tierschutzfragen bleiben

(Nr. 117) Jetzt nach knapp 20 Jahren muss die Betreiberin Gut Jäglitz GmbH der Putenmastanlagen in Roddahn den Vorgaben aus den Bauauflagen Folge leisten. Jahrelang litten die Anwohner*innen von Roddahn unter den Geruchsemissionen der Megaputenmastanlage. Nun haben sie vor dem Oberverwaltungsgericht endlich Recht erhalten und der nachträgliche Anordnung des Landesamtes für Umwelt vom Dezember 2016 zur Verringerung der Geruchsbelastung muss umgehend Folge geleistet werden. Aber nicht nur die Geruchsbelästigungen werden durch die Bürgerinitiative "Roddahn MINUS Putenmast e.V." kritisiert. Weiteren Anlass zur Sorge geben Missstände in Bezug auf das Tierwohl, den Umgang mit dem Mist der Puten und den Abwässern sowie die Brandvorsorge in den Anlagen.

Eine kleine Anfrage des umweltpolitischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Benjamin Raschke ergab nun, das bezüglich des Brandschutzes bisher kaum Handlungsmöglichkeiten gegeben sind. "Trotz des tollen Erfolges in Bezug auf die von der Anlage ausgehenden Geruchsbelästigungen, bleibt ein schaler Beigeschmack, denn ein Brandschutzkonzept wird es in naher Zukunft nicht geben.", sagte Benjamin Raschke. Dies liegt an den geringeren Anforderungen an den Brandschutz zur Zeit der Anlagengenehmigung im Jahr 2000 und der Größe der Anlage. "Wie und ob die Tiere und Menschen im Brandfall gerettet werden können, ist nicht geklärt. Schon lange setzen wir uns für Mindeststandards in Bezug auf Brandschutzkonzepte in Tierhaltungsanlagen ein. Bleibt zu hoffen, dass sich die Betreiberin in Roddahn ein eigenständiges Konzept erarbeitet."