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BER: Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes zu TÜV-Berichten durchkreuzt Geheimhaltungspläne der Staatskanzlei

(Nr. 112) Zum Streit um die Veröffentlichung eines Berichtes des TÜV Rheinland zur Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen im künftigen Flughafen BER hat nun der Parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburger Landtags eine Expertise veröffentlicht. Demnach ist das Dokument mit dem Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen.

Informationen über vor Inbetriebnahme festgestellte Mängel an der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung des Fluggastterminals des BER und Zeitpläne für die Fertigstellung und Prüfung dieser Anlagen sowie die etwaigen Auswirkungen auf den Eröffnungstermin sind demnach aber nicht geheimhaltungsbedürftig. Folglich könnten sie in öffentlicher Sitzung des Ausschusses beraten werden. Zuständig für die Einstufung sei zudem der zuständige Ausschuss des Landtages und nicht die Landesregierung. Der Parlamentarische Beratungsdienst widerspricht damit der Auffassung der Staatskanzlei, welche die Berichte als vertraulich eingestuft hatte. Sie hätten damit nur in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden dürfen. Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Axel Vogel, der Mitglied im S-BER ist:

„Mit ihrer Geheimniskrämerei in Sachen BER behindert die Landesregierung seit Jahren den klaren Auftrag des Sonderausschusses, für Transparenz und zügige Information der Öffentlichkeit zu sorgen. Der Versuch, die Statusberichte des TÜV unter Verschluss zu halten, wirft zudem ein seltsames Licht auf die Ankündigung, der BER werde termingerecht fertig. Der hier in Rede stehende Bericht ist vom März und nicht mehr aktuell. Ich fordere daher die Landesregierung auf, dem Ausschuss in der nächsten Sitzung am 6. August einen aktuellen Statusbericht vorzulegen damit er seiner Aufgabe nachkommen und für Transparenz zur Frage der Fertigstellung des BER sorgen kann. Zudem werde ich die Diskussion der vom PBD als nicht geheimhaltungsbedürftig eingestuften Beratungsgegenstände in öffentlicher Sitzung einfordern“.