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Hähnchenschlachter Wiesenhof unterliegt wegen nicht genehmigter Kapazitäten in Niederlehme erneut vor Gericht

(Nr. 56) Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE nimmt zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Teilstilllegung des Wiesenhof-Schlachthofs in Niederlehme (Märkische Geflügelhof Spezialitäten GmbH), über die `Brandenburg Aktuell´ gestern Abend berichtete, wie folgt Stellung:

„Von der Entscheidung geht ein wichtiges Signal aus, nämlich dass sich auch ein Unternehmen wie Wiesenhof an die für alle geltenden Normen des Genehmigungsrechts halten muss. Ein Betreiber einer solchen Anlage kann nicht einfach Fakten schaffen, ohne auf die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu warten. Wie diese ausfällt, hängt auch von der Gewichtung der vielen Einwände der Bürgerinnen und Bürger ab“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

Das OVG hat eine Beschwerde des Unternehmens gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Januar auf Teilstilllegung abgelehnt. Die teilweise Stilllegungsanordnung des Landesamtes für Umwelt, gegen die das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus einen Eilantrag gestellt hatte, hat also Bestand. Das Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

Hintergrund

Laut Verwaltungsgericht Cottbus hat die Anlage nur eine Genehmigung für eine Kapazität von 120.000 Tieren mit einem Lebendgewicht von 190 Tonnen pro Schlachttag. Seit Februar 2015 seien aber täglich 155.000 Tiere und seit April 2016 160.000 Tiere mit einem Lebendgewicht von 352 Tonnen geschlachtet worden. Darauf ist dem Betreiber vom Landesamt für Umwelt die ungenehmigte Kapazitätserweiterung von täglich 40.000 Tieren untersagt worden. Unsere Fraktion und die Bürgerinitiative vor Ort hatten die ungenehmigte Kapazitätserweiterung publik gemacht.

Für die Erweiterung des Betriebs läuft ein Genehmigungsverfahren, das allerdings noch nicht abgeschlossen ist. Gegen die Ausweitung der Schlachtkapazität gibt es regional massive Bürgerproteste. Mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger haben aus Sorge um die Qualität von Luft, Wasser und Boden im Umfeld des Schlachtbetriebs Einwendungen gegen die Erweiterung vorgebracht.