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Unklarheiten bei Internet- und Telefonkosten in Brandenburger Gefängnissen

(Nr. 35) In Brandenburgs Justizvollzugsanstalten werden derzeit sogenannte Multimediaboxen eingeführt, die es den Insassen der Anstalten ermöglichen sollen, zu telefonieren, Radio und Fernsehen zu empfangen und in eingeschränktem Umfang das Internet zu nutzen.

Anlässlich der Antwort auf seine Kleine Anfrage zum Thema (Drucksache 6/8031) sagt BENJAMIN RASCHKE, justizpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Die Einführung der Multimediaboxen ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt nach vorne. Wenn Gefangene sich nach ihrer Entlassung wieder straffrei in die Gesellschaft integrieren sollen, müssen sie auch mit dem Internet umgehen können, alles andere wäre weltfremd.

Dennoch bleiben viele wichtige Fragen offen, etwa, ob die Infrastruktur nicht vom Land hätte bezahlt werden müssen und warum die Kosten von Justizvollzugsanstalt zu Justizvollzugsanstalt unterschiedlich sind, wenn sie sich doch angeblich am Marktpreis orientieren. Die tatsächlichen Kosten für die Gefangenen scheinen zudem deutlich über den eigentlichen Betriebskosten zu liegen. Auch die Kosten für die Nutzung des Internets bleiben undurchsichtig.

Hierzu wird sich der Justizminister Stefan Ludwig erklären müssen.“

>> Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung (pdf)