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Uckermarkleitung- Übertragungsnetzbetreiber setzt auf volle Konfrontation

(Nr. 131) Am kommenden Montag, dem 16.07., beginnt ein ein Planergänzungsverfahren für die „Uckermarkleitung“, einer zwischen Bertikow (Uckermark) und Neuenhagen (Märkisch-Oderland) geplanten 380-KV-Höchstspannungsleitung. Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Axel Vogel:

„Mit der Auslegung der Unterlagen für das Planergänzungsverfahren für die Uckermarkleitung beweist der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, wie wenig Interesse er an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger hat. Auch nach dem in Bezug auf den Vogelschutz deutlichen Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichtes und des anhalten Protests aus der Region hält er verbissen an den über 10 Jahre alten Plänen für die Trasse fest. Anstatt die Probleme durch eine Erdverkabelung oder Neutrassierung zu umgehen, wird mit der weiterhin geplanten Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin auf volle Konfrontation gesetzt.“

Die Uckermarkleitung ist eine 115 km lange 380 KV Höchstspannungsleitung von Bertikow bei Prenzlau bis Neuenhagen bei Berlin. Da diese im Bereich des Biosphärenreservates Schorfheide Chorin sensible europäische Vogelschutzgebiete berührt, gibt es seit über zehn Jahren die Forderung, die Freileitung zumindest hier durch eine Erdverkabelung zu ersetzen. Im Jahr 2016 klagte der NABU gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom“ in Teilen erfolgreich vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht gegen die Planungen. Die Richter urteilten, dass der Vogelschutz nicht ausreichend berücksichtig worden sei und verhängten einen Baustopp. Damit wurde die Genehmigung des für das Verfahren zuständigen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in Cottbus (LGBR) zurückgenommen. Der Netzbetreiber 50 Hertz wurde beauftragt, die Mängel zu beheben. Durch ein Planergänzungsverfahren möchte 50 Hertz nun darlegen, dass die Belange des Vogelschutzes in den betroffenen europäischen Vogelschutzgebieten unerheblich sind. Fachleute bezweifeln, dass dies möglich sei.

„Man hätte auch dringlich vermeiden müssen, die Unterlagen mitten in den Sommerferien auszulegen. So aber stößt man die Bürgerinnen und Bürger unnötig vor den Kopf. Dass 50 Hertz anderthalb Jahre nach dem Richterspruch aus Leipzig nichts vorweisen kann, als die alte Planung schön zu rechnen, ist peinlich. Damit wird das Unternehmen wohl erneut scheitern und das Verfahren weiter verschleppen. So ist absehbar, dass die Naturschutzverbände mit guten Erfolgsaussichten erneut klagen werden. Da das Landesamt für Bergbau mit Sachverhalten des Naturschutzes offenkundig überfordert ist, fordere ich die Landesregierung auf, die Zuständigkeit für Genehmigungsverfahren des Netzausbaus auf das Landesumweltamt zu verlagern.“