Zum Inhalt springen

Tiertransporte in Brandenburg stärker kontrollieren

(Nr. 100) Zur Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage „Tierschutz bei Tiertransporten“ sagte BENJAMIN RASCHKE, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass sich die Zustände in den letzten Jahren offenbar verschlimmert haben. Die Anzahl der Verstöße hinsichtlich der Transportfähigkeit der Tiere hat sich in drei Jahren beinahe vervierfacht (2013: 53 Verstöße, 2016: 196 Verstöße). Die Anzahl der Verstöße hinsichtlich der Ladedichte hat sich im selben Zeitraum sogar versiebenfacht (2013: 33 Verstöße, 2016: 202 Verstöße). Das heißt, zu viele Tiere werden auf zu geringem Raum eingepfercht. Meiner Einschätzung nach belegt dies, dass Tiertransporte stärker als bislang kontrolliert und Verstöße strenger geahndet werden müssen.“

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu LKW-Kontrollen hatte die Landesregierung kürzlich argumentiert, die Kontrollintensität von Tiertransporten hinsichtlich tierschutzrechtlicher Belange sei ausreichend. Dabei sind die Kontrollen auf der Straße so gering, dass sie nicht einmal gesondert statistisch erfasst werden. 2014 fanden von allen Tierschutzkontrollen weniger als 0,5% auf der Straße statt (s. Kleine Anfrage Nr. 1055, Drucksache 6/2699). „Tiertransporte in allererster Linie am Versand- bzw. Bestimmungsort zu kontrollieren, reicht meiner Einschätzung nach keinesfalls aus. Die Kontrollen auf der Straße müssen intensiviert werden“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

„Leider hat die Antwort der Landesregierung auch gezeigt, dass sie nicht an dem oftmals unerträglichen Leid der Nutztiere interessiert ist, die in Staaten außerhalb der EU transportiert werden. Dazu weiß die Landesregierung nichts, obwohl die Veterinärämter des Landes für die Genehmigung dieser Transporte zuständig sind.“ Dabei gewinnt das Thema an Relevanz: Allein aus Deutschland hat sich die Ausfuhr lebender Rinder in Drittländer von 2013 bis 2016 verdoppelt. Medien und Tierschutzverbände berichten immer wieder über die katastrophalen Bedingungen, denen die Tiere dabei ausgesetzt sind, obwohl der Europäische Gerichtshof 2015 entschieden hat, dass das Wohl der Tiere über den gesamten Transport sichergestellt werden muss.

„Die Tiere sind bei diesen Transporten teilweise tagelang unterwegs. Dabei wird im Tierschutzplan Brandenburg empfohlen, die Transportzeiten von Masthühnern auf maximal vier Stunden zu begrenzen. Ich wiederhole hiermit meine Forderung, dass aus dem Tierschutzplan ein verbindliches Maßnahmenbündel geschnürt wird, mit dem Missstände in der Tierhaltung und eben auch bei Tiertransporten behoben werden.“

Die Kleine Anfrage im Internet: http://gruenlink.de/1g96