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Straftaten im Bereich illegaler Abfallentsorgung weiterhin auf hohem Niveau

(Nr. 136) Die illegale Entsorgung von Abfällen bleibt in Brandenburg einer der Schwerpunkte im Bereich der Umweltkriminalität. Gleichzeitig ergehen nur sehr wenige Sanktionsentscheidungen gegen Beschuldigte. Dies ergab die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Benjamin Raschke, rechts- und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag. Wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 gingen auch in 2016 sowie im vergangenen Jahr jeweils ca. 200 Strafanzeigen wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen bei den Staatsanwaltschaften in Brandenburg ein. Die Zahl der Verurteilungen ist dagegen verschwindend gering. 2016 sprachen die Gerichte zwei Geldstrafen aus, im Jahr 2017 gab es lediglich eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die geringe Anzahl an Sanktionsentscheidungen lässt sich vermutlich durch die hohe Anzahl an Strafanzeigen gegen unbekannte Täter erklären, diese machten in den vergangenen beiden Jahren ca. 50 Prozent aller Strafanzeigen wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen aus.

Benjamin Raschke zur Strafverfolgung illegaler Abfallentsorgung: „Die Antwort der Landesregierung verdeutlicht, dass Brandenburg weiterhin ein massives Problem mit der verbotenen Entsorgung von Abfällen hat. Das gilt im Kleinen wie im Großen. So sind ja mittlerweile über 150 illegale Müllkippen im Land bekannt. Die Anzahl an unbekannten Tätern ist hoch, dementsprechend ist eine Ermittlung der Straftäter oft mühsam und langwierig. Ganz offensichtlich hat auch die geringfügige Personalerhöhung in den Staatsanwaltschaften noch keine Verbesserung gebracht. Wir brauchen mehr Personal, mehr Kontrolle und schärfere Auflagen bei der Genehmigung von Mülldeponien."

Ebenfalls verdeutlicht die Antwort der Landesregierung, welch hohe Kosten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zusammenhang mit illegalen Abfallablagerungen tragen müssen. Nicht nur, dass diese oftmals die Beräumung zahlen müssen - die bisher bekannten Entsorgungskosten werden auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Hinzu fielen allein im Zuständigkeitsbereich des Landesbergamtes seit 2010 rund 900.000 € nur für die behördliche Überwachung der unrechtmäßigen Abfallablagerungen an. Darüber hinaus trug das Land seit 2010 über 100.000 € an Kosten für zwei Gutachten zur Beurteilung der von drei illegalen Abfalllagern ausgehenden Gefahren."

Im Rahmen seiner Sommertour 2018 ist Benjamin Raschke vom 24. Juli bis 6. August unter dem Motto „Abfuhr für illegalen Müll“ in ganz Brandenburg unterwegs. Er wird verschiedene illegale Müllhalden besichtigen und sich auf die Suche nach Alternativen zur steigende Masse an Müll begeben. Auf dem Programm stehen u.a. Treffen mit Umweltbehörden, Bürgerinitiativen und Unternehmen.

>> Zur kleinen Anfrage und der Antwort der Landesregierung