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Schuldenbremse in Verfassung verankern

(Nr. 96) Der Landesrechnungshof hat heute einen Bericht zur möglichen Ausgestaltung einer Schuldenbremse im Land vorgestellt. Dazu nimmt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, wie folgt Stellung:

„Wir unterstützen die Empfehlung des Landesrechnungshofs zur baldigen Einführung einer Schuldenbremse auf Landesebene. Der Landesrechnungshof hat damit eine seit langem von uns erhobene Forderung aufgegriffen. Wir bedanken uns für die fundierte Aufarbeitung in dem Bericht.

Ein Neuverschuldungsverbot ist ohnehin zwischen Bund und Ländern beschlossen worden, es gilt, sofern das Land keine abweichende Regelung trifft, ab 2020 ausnahmenslos. Doch hier steckt der Teufel im Detail. Diese Detailfragen müssen die Länder in eigenen Gesetzen regeln. Brandenburg sollte diesen Gestaltungsspielraum nutzen und im Herbst nicht nur ein einfaches Gesetz beschließen, sondern die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern.

Die Schuldenaufnahme kann in Ausnahmesituationen wie bei einer Konjunkturkrise sinnvoll sein. Diese Schulden müssen aber auch zeitnah getilgt werden.

Unser Ziel ist es, mit der Schuldenbremse die finanzielle Spielräume Brandenburgs auch nach 2020 so weit wie möglich zu erhalten und zugleich die immer noch sehr hohen Schulden des Landes verlässlich abzubauen.“