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Prignitzdorf Söllenthin soll über 180 Grad von Windanlagen umzingelt werden. Windplan so nicht beschlussfähig. Bündnisgrüne für eingeschränkte Neuauslegung

(Nr. 84) In einem „Live-Experiment“ haben am Mittwoch Anwohner des „Windeignungsgebiets 21“ (WEG 21) in der Prignitz gemeinsam mit der energiepolitischen Sprecherin der Bündnisgrünen im Brandenburger Landtag HEIDE SCHINOWSKY den „Ortsschwerpunkt“ des Dorfes Söllenthin ermittelt. Mit einem maßstabsgetreuen Holzmodell des Ortes wurde per Gravitationsmethode der Schwerpunkt östlich der Kirche auf dem Dorfanger ausgemacht. Der Ortsschwerpunkt ist relevant für die Frage, in welchem Ausmaß eine Siedlung von Windenergieanlagen umgeben ist.

Im Fall Söllenthin ergab die Messung, dass der Ort zukünftig im Winkel von 191,2 Grad von Windanlagen umstellt sein würde, wenn bestehende Ausbaupläne für Windkraftanlagen umgesetzt werden. Damit verstößt das WEG 21 gegen das Kriterium der Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, gemäß dem vom Schwerpunkt eines Ortes aus gesehen eine Umschließung von über 180 Grad unzulässig ist. Die Regionalplaner hatten die Dorfkirche von Söllenthin als Mittelpunkt angegeben. Das heutige Experiment ergab allerdings, dass sich selbst bei dieser Sichtweise eine Umzingelung von über 180 Grad ergeben würde.

„Der Regionalplan Wind darf so nicht verabschiedet werden“, sagte HEIDE SCHINOWSKY im Anschluss an das Live-Experiment. Um die Rechtssicherheit des Windplans und somit die Planungssicherheit von Kommunen und Wirtschaft nicht zu gefährden, forderte die Energie-Expertin von der Planungsgemeinschaft, eine „eingeschränkte Neuauslegung“ des Planes zu prüfen. Dieser Forderung schlossen sich auch die lokalen Landtagsabgeordneten Thomas Domres (Die LINKE) und Holger Rupprecht (SPD) an.

„Akzeptanz für erneuerbare Energien im ländlichen Raum kann nur erreicht werden, wenn man die Einwände aus der Bevölkerung ernst nimmt und sich an seine eigenen Regeln hält. Das scheint mit Blick auf Söllenthin nicht der Fall gewesen zu sein“, sagte HEIDE SCHINOWSKY. Sie sieht dennoch eine Chance, begangene Fehler wieder gut zu machen: „Noch ist der Plan nicht beschlossen. Wenn alle Beteiligten zügig daran arbeiten, kann die Planung noch korrigiert werden“. Neben der Regionalversammlung muss der neue Plan auch durch Landesbehörden wie die „Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg“ bestätigt werden.

Bilder von der Aktion schicken wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.