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Panikmache gilt nicht! Forderung nach wolfsfreien Zonen ist reiner Aktionismus

(Nr. 141) Zur erneuten Forderung des Bauernbundes nach wolfsfreien Zonen in Brandenburg äußert sich der Fraktionsvorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion Axel Vogel wie folgt:

„Feuer frei, um wolfsfreie Zonen zu schaffen, kann nicht die Lösung der unzweifelhaft vorhandenen Probleme der Weidetierhalter mit dem Wolf sein. Erst einmal muss die von der Landesregierung Anfang des Jahres in Kraft gesetzte Wolfsverordnung nach Ende der Vegetationsperiode mit den Weidetierhaltern auf ihre Praxistauglichkeit hin evaluiert werden und nachfolgend erkennbare Verbesserungen auf den Weg gebracht werden. Wir Bündnisgrünen wollen mehr Weidewirtschaft in Brandenburg und sehen Bedarf, die Tierhalter stärker zu unterstützen. Hierzu gehört auch die Einführung einer Weidetierprämie und eine umfassendere Unterstützung bei der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen wie der Beschaffung von wolfssicheren Zäunen oder der Anschaffung und Unterhaltung von Herdenschutzhunden.

Das Agieren des Bauernbundes ist reine Panikmache und purer Aktionismus. Bedauerlich, dass sich inzwischen einzelne Kommunen dem anschließen und suggerieren, dass sie sich per Beschluss zu ‚wolfsfreien Gebieten‘ machen könnten. Die CDU wäre gut beraten, hier Abstand zu halten und nicht als Mitfahrer auf den Zug des Bauernbundes aufzuspringen. Die Zuständigkeit für den Artenschutz bei Wölfen liegt beim Land und nicht bei einzelnen Kommunen. Der illegale Abschuss von Wölfen ist und bleibt eine Straftat, auch der Aufruf hierzu. Illegale Wolfstötungen müssen schnell aufgeklärt und streng geahndet werden; wir fordern deshalb die Einrichtung einer gut qualifizierten SoKo beim Landeskriminalamt.

Auch Vertreter der Jägerschaft distanzieren sich mittlerweile klar von der Forderung nach wolfsfreien Zonen und von der Selbstjustiz einiger Wolfsfeinde. Wir würden es begrüßen, wenn der Landesbauernbund hier den Dialog suchen würde.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Feststellung eines günstigen Erhaltungszustandes sich auf eine Population einer geschützten Tierart in der sogenannten biogeographischen Region und nicht auf ein Bundesland bezieht. Herr Dombrowski weiß genauso gut wie der Bauernbund, dass Vogelsängers Hinweis auf einen angeblich günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Brandenburg auf dem diesjährigen Bauerntag in dieser Hinsicht fachlich unhaltbar und damit irreführend und wertlos war.“